140 hiesige Betriebe erhielten "Überbrückungshilfe 1", im Schnitt 10.600 Euro. Anträge auf "Überbrückungshilfe" 2 jetzt möglich.
(ty) Die IHK für München und Oberbayern zieht vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine positive Bilanz zur so genannten Überbrückungshilfe 1. "Im Landkreis Pfaffenhofen wurden über 1,48 Millionen Euro an 140 Antragsteller ausgezahlt. Insgesamt gingen 150 Anträge ein. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag lag bei 10 622 Euro", teilte Eduard Kastner, der Vorsitzende des IHK-Regional-Ausschusses Pfaffenhofen heute mit. Maximal war laut IHK eine Auszahlung in Höhe von 150 000 Euro möglich, dazu kam es im Freistaat in insgesamt 148 Fällen.
"Die Überbrückungshilfe 1 gleicht die durch die Corona-Krise eingetretenen Kosten-Belastungen in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus", erklärt die IHK zum Hintergrund. Die Abwicklung der Hilfen übernehme im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell seien 95 Prozent der Anträge beschieden. Von den Auszahlungen gingen laut IHK im Landkreis Pfaffenhofen 30 Prozent ins Hotel- und Gaststätten-Gewerbe und 23 Prozent in den Wirtschaftszweig "Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen", der unter anderem Reisebüros, Event- und Messe-Veranstalter abdeckt. Es folge der Wirtschaftszweig "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen", der zwölf Prozent der Gesamt-Auszahlungen erhielt. Zu diesem zählen neben Autohäusern und Kfz-Werkstätten unter anderem klassische Einzelhandels-Geschäfte sowie der Großhandel.
Für das Anschluss-Programm "Überbrückungshilfe 2", das Betriebskosten-Zuschüsse für die Monate September bis Dezember gewähre, könnten bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet laut IHK am 31. Januar kommenden Jahres. "Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer", erklärt die IHK. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die Industrie- und Handelskammer sei ab heute möglich, heißt es weiter, da die Bearbeitungs-Software des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Union (EU) endlich vorlägen.
"Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem neuen Lock-Down betroffen und brauchen Beistand auf ihrem Weg in die Nach-Corona-Zeit", berichtet Kastner in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der IHK. Dies betrifft seinen Worten zufolge vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Kultur- und Veranstaltungs-Wirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister, insbesondere auch Solo-Selbsständige. "Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig", sagt Kastner und verspricht: "Wir als IHK stehen durch die engagierte Abwicklung der Programme unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser schwierigen Zeit eng zur Seite."
Für die "Überbrückungshilfe 2" sind im Freistaat Bayern nach aktuellen Angaben der IHK bereits insgesamt rund 3500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen. Sie übernimmt nach eigenem Bekunden erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern. Die Fördersumme pro Antrag habe sich auf knapp 30 000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der "Überbrückungshilfe 1" zu berücksichtigen sei.
Auch die angekündigten Novemberhilfen – also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lock-Downs stark betroffen sind – laufen laut IHK über das gleiche Antrags-Portal des Bundes und werden für ganz Bayern von der IHK München abgewickelt. "Aktuell erarbeiten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlag-Zahlung", so die IHK. Genaue Details zur Antragstellung würden in den kommenden Tagen erwartet. Informationen zur Überbrückungshilfe und zu den Antrags-Bedingungen gibt es unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.