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Masken-Verweigerer, Quarantäne-Brecher, verbotene Menschen-Ansammlungen: Jetzt drohen Bußgelder.

(ty) Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion haben in Ingolstadt im Laufe des gestrigen Tages sowie in der vergangenen Nacht etliche Zuwiderhandlungen gegen die derzeit im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus geltenden Regelungen festgestellt. Insgesamt, so wurde heute erklärt, seien 15 Verstöße gegen die Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung registriert worden. Den ertappten Personen steht nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige sowie, damit verbunden, ein Bußgeld bevor. 

In den von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Bereichen der City, in denen die Masken-Pflicht seit mittlerweile mehreren Wochen einzuhalten sei, sei ein 55-Jähriger angetroffen worden, der die geforderte Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen habe. Dieser Mann habe auch gar keine Maske bei sich gehabt, ergänzt ein Polizei-Sprecher. 

In zwei Fällen seien die Gesetzeshüter wegen jeweils jungen Männern verständigt worden, die sich trotz einer Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nicht zuhause aufhielten. "Beide verließen ihre Unterkünfte bereits zum wiederholten Male", wurde dazu erklärt.

Eine derzeit untersagte Menschen-Ansammlung löste die Polizei nach eigenen Angaben im Ingolstädter Norden auf. "Hier trafen sich fünf Männer und konsumierten in erheblichen Maße Alkohol", heißt es dazu. "Nicht zuletzt aufgrund der Alkoholisierung verhielten sich die Personen derart aggressiv, dass es drei uniformierte Streifenbesatzungen und eine Gewahrsamnahme brauchte, um das Treffen aufzulösen."

Außerdem seien im Rahmen von allgemeinen Verkehrs-Kontrollen zwei Fahrzeuge angehalten worden, in denen sich mehr Personen aus unterschiedlichen Haushalten befanden, als es derzeit erlaubt sei.

 

Die achte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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