Ministerrat hat weitere Maßnahmen beschlossen. Unter anderem: Alkohol-Verbot im Freien, Wechsel-Unterricht, Besuchs-Regelungen. Hier die Details.
(ty) Im Kampf gegen Corona kommen im Freistaat noch strengere Regeln. Das hat der bayerische Ministerrat heute beschlossen. Alles stehe unter der Überschrift "Daheim bleiben!", so Ministerpräsident Markus Söder in der anschließenden Pressekonferenz. "Die Zeit der Schlupfloch-Suche ist vorbei." Ab Mittwoch sollen landesweite Ausgangs-Beschränkungen gelten. Alkohol-Konsum wird in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt. Ab Jahrgangsstufe acht gelte Wechsel-Unterricht, an beruflichen Schulen Distanz-Unterricht. Bei Gottesdiensten bestehe auch am Platz Masken-Pflicht sowie Gesangs-Verbot. Erleichterungen für den "kleinen Grenzverkehr" fallen weg. Jeder Senioren- und Pflegenheim-Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Nachfolgend fassen wir die vom Kabinett beschlossenen Schritte zusammen.
"Die von der Staatsregierung für Bayern bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei, die nach der heutigen Sondersitzung des bayerischen Ministerrats veröffentlicht wurde. Vielmehr komme es weiter zu starken, diffusen Infektions-Geschehen mit zahlreichen regionalen Hotspots. "Die Belastung des Gesundheits-Systems spiegelt sich in der steigenden Zahl der hospitalisierten Covid-19 Patienten wider."
Das Ziel einer erfolgreichen Pandemie-Eindämmung sei es zunächst, eine Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen umgerechnet auf 100 000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert sei eine sichere Nachkontrolle von Infektionswegen möglich – und erst dann könne an Lockerungen für das öffentliche Leben gedacht werden. "Das Infektions-Geschehen bewegt sich aktuell jedoch eher seitlich und weist keine klare Trendlinie nach unten auf", wird betont. "Die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen, wobei vor allem die ältere Bevölkerung betroffen ist."
Die daraus zu ziehende Folgerung "ist eindeutig", wurde nach der Kabinett-Sitzung proklamiert: "Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemie-Geschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen." Deshalb habe die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen. Die Staatsregierung ruft außerdem "die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygiene-Regeln weiter konsequent zu befolgen". Nachfolgend die beschlossenen Regelungen im Detail.
1. Katastrophenfall
"Mit Blick auf das anhaltend hohe Pandemie-Geschehen wird der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration gebeten, zum 9. Dezember 2020 das Vorliegen des corona-bedingten Katastrophenfalles festzustellen", teilte die bayerische Staatskanzlei am heutigen Sonntag mit.
2. Ausgangs-Beschränkungen
Ab Mittwoch soll eine landesweite Ausgangs-Beschränkung gelten. Das Verlassen der eigenen Wohnung sei dann nur noch "mit triftigen Gründen" möglich. Zu den triftigen Gründen gehören den Angaben zufolge insbesondere:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinär-medizinischer Versorgungs-Leistungen
- der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
- Versorgungsgänge
- der Einkauf in den nach der neunten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (9. BayIfSMV) geöffneten Geschäften
- der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungs-Betriebe (inklusive Weihnachts-Besorgungen)
- der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
- die Begleitung von unterstützungs-bedürftigen Personen und Minderjährigen
- die Begleitung Sterbender
- Beerdigungen in engem Kreis
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- der Besuch von Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
- Ämtergänge
- die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubens-Gemeinschaften
- die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungs-Gesetz
Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 soll darüber hinaus gelten: "Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre." Das Verlassen der eigenen Wohnung sei während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
- medizinische und veterinär-medizinische Notfälle
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Begleitung von unterstützungs-bedürftigen Personen und Minderjährigen
- Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründen
- An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) gelte als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette).
Sonderregelung Weihnachten
Zu Sonderregelungen an Weihnachten wurde aus der bayerischen Staatskanzlei heute wörtlich erklärt: "Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontakt-Beschränkung. Während der vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht). Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonder-Regelungen."
3. Schul-Unterricht
Von der ersten bis zur siebten Jahrgangsstufe wird laut heutigem Beschluss des bayerischen Kabinetts an allen Schulen und in den Förderschulen sowie in FOS und BOS generell der Präsenz-Unterricht beibehalten. Ab der Jahrgangsstufe acht gelte Wechsel-Unterricht. "Ausnahmen gelten nur für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart", heißt es weiter.
Distanz-Unterricht gelte an allen beruflichen Schulen. Dies gelte ebenfalls in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 ab Jahrgangsstufe acht (Ausnahmen hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen).
4. Geschäfte
"Bei den Handels- und Dienstleistungs-Betrieben werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung des Mindest-Abstands, der zulässigen Kunden pro zehn beziehungsweise 20 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie der Masken-Pflicht", wurde dazu heute erklärt.
5. Gottesdienste / Versammlungen
Landesweit bestehe bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz eine Masken-Pflicht sowie ein Gesangs-Verbot. Durchgängige Masken-Pflicht bestehe künftig für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungs-Gesetz. Großveranstaltungen seien untersagt.
6. Alkohol-Verbot
"Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt", heißt es wörtlich in der Pressemitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei, die nach der heutigen Kabinett-Sitzung herausgegeben wurde.
7. Kleiner Grenzverkehr
In der Einreise-Quarantäne-Verordnung werden den Angaben zufolge ab 9. Dezember die Erleichterungen für den so genannten kleinen Grenzverkehr gestrichen, die es bisher jedem ermöglichten, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Die Staatsregierung beabsichtige, diese gerade für die Grenzregion wichtige Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektions-Geschehen zulasse. Die Verordnung werde im Übrigen bis zum 5. Januar 2021 verlängert. "Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben unberührt", heißt es weiter. Und: "Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme den Besuchen von Verwandten ersten Grades gleichgestellt."
8. Senioren- und Pflegeheime
Für Altenheime und Senioren-Residenzen sowie für Pflege- und Behinderten-Einrichtungen gilt laut Beschluss des Kabinetts dann in Bayern:
- Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
- Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen kann (insbesondere Schnelltests).
- Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
- Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zwei Mal wöchentlich, einem Corona-Test zu unterziehen.
Die Staatsregierung bekräftigt hierzu ihren Beschluss vom 1. Dezember, wonach in den Winter-Monaten jede Woche jeweils ein Besucher eines Bewohners eines vollstationären Pflegeheimes und eines Behinderten-Wohnheimes eine FFP2-Maske erhalte. Dafür stelle der Freistaat rund zwei Millionen Masken aus dem Pandemie-Zentrallager zur Verfügung. Außerdem wurde erklärt: "Patienten beziehungsweise Bewohner der genannten Einrichtungen sollen in andere geeignete Einrichtungen verlegt werden, um das Infektions-Geschehens bestmöglich einzudämmen."
9. Gesundheitsämter
Der bayerische Ministerrat betont laut heutiger Mitteilung nochmals ausdrücklich die Pflicht der Gesundheitsämter jedes Landkreises oder kreisfreien Stadt, eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Sobald sich abzeichne, dass das nicht mehr gewährleistet werden könne, seien die Gesundheitsämter verpflichtet, um personelle Verstärkung – etwa durch Kräfte von Polizei und Bundeswehr – zu ersuchen. Die Gesundheitsämter werden den Angaben zufolge außerdem datu verpflichtet, umgehend bayernweit einheitlich das digitale Programm "Sormas" zum Pandemie-Management und zur Kontakt-Nachverfolgung zu verwenden.
Um einen besseren Überblick über das Infektions-Geschehen zu erhalten, so heißt es weiter, "haben die zuständige Kreisverwaltungs-Behörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Testkapazitäten freiwillige Reihen-Testungen insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personen (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Behinderten-Einrichtungen, Krankenhäuser) und Schulen durchzuführen und anzubieten".
Die Verpflichtung der Kreisverwaltungs-Behörden, bei einer Inzidenz von mehr als 300 ihrerseits über nochmals weitergehende Maßnahmen zu befinden, bleibe unberührt. "Gerade, wenn es zu örtlich nicht kontrollierten Infektions-Ausbrüchen kommt, stehen die Behörden vor Ort in besonderer Verantwortung, alles zum Schutz ihrer Bevölkerung nötige zu veranlassen", wurde heute unterstrichen.
10. Home-Office
"Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 Prozent für Home-Office geeignet ist, muss Home-Office grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Home-Office wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt", erklärte die Staatskanzlei. Ministerpräsident Markus Söder appellierte in der heutigen Pressekonferenz zudem an alle Arbeitgeber.
Abschließend wurde dargelegt, dass – vor dem Hintergrund der heutigen Beschlüsse – eine neue, dann zehnte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung erlassen werde. Diese gelte ab dem 9. Dezember und bis zum 5. Januar 2021.