Bislang 2108 Infektionen: 40 Betroffene gestorben, 1841 gelten als genesen, 227 aktive Fälle. Sieben-Tages-Inzidenz bei 164,2.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein weiteres Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute mitteilte, erhöht sich damit die Anzahl der Landkreis-Bürger, die mit dem Virus infiziert waren und gestorben sind, auf nunmehr 40. Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 2108 liegt – das sind 38 mehr als gestern gemeldet. 1841 hiesige Corona-Patienten (gestern: 1797) gelten mittlerweile als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gibt es 227 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 234). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Mittlerweile gilt ein bayernweiter Lock-Down, der unter anderem nächtliche Ausgangssperren bedeutet.
Im Krankenhaus in Kelheim werden laut Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt 28 Personen (gestern: 26) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind, im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan insgesamt elf Corona-Patienten (gestern: neun).
Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 164,2 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI ist für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Einschränkungen in so genannten Corona-Hotsports maßgeblich.
Im Freistaat gibt es seit Mittwoch, 16. Dezember, und bis 10. Januar im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen harten Lock-Down. Die Maßnahmen, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder verständigt hatten, wurden vom bayerischen Kabinett beschlossen. Unter anderem gilt eine nächtliche Ausgangssperre, bei Verstößen sollen mindestens 500 Euro Bußgeld fällig werden. Zahlreiche Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt. An Silvester und Neujahr gilt ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen; der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Kitas und Schulen werden geschlossen. Hier die Details: Harter Corona-Lock-Down in Bayern: Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.
Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.