22-jähriger Einheimischer und 24-Jährige aus dem Raum Augsburg müsse jetzt mit satten Geldbußen rechnen.
(ty) Am gestrigen Abend ist gegen 22.30 Uhr von der Polizei auf der Münchener Straße in Pörnbach ein 22-jähriger Einheimischer kontrolliert worden. Wie heute von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion berichtet wird, war der junge Mann alkoholisiert und konnte keinen triftigen Grund für seinen Verstoß gegen die wegen der Corona-Pandemie in ganz Bayern geltende nächtliche Ausgangssperre nennen. Ihm blüht jetzt ein sattes Bußgeld.
Auf der Preysingstraße in Wolnzach ist am gestrigen Abend gegen 22.15 Uhr eine 24-Jährige von der Polizei kontrolliert worden, die mit ihrem Pkw unterwegs war. Die junge Frau habe keinen Grund für ihre nächtliche Tour angeben können und sich in Widersprüche verstrickt, berichtet die Geisenfelder Polizeiinspektion. Auch gegen die 24-Jährige sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Auch sie muss deshalb mit einem Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen rechnen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.