Eine Zusammenfassung. Wer sich zwischen 21 und 5 Uhr ohne triftigen Grund außerhalb einer Wohnung aufhält, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen.
(ty) Ein 18-jähriger Einheimischer ist am späten gestrigen Abend gegen 23 Uhr in Pfaffenhofen von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion angetroffen worden, als er sich auf der Kellerstraße aufgehalten hat. Wie heute berichtet wird, konnte der junge Mann allerdings keinen triftigen Grund dafür angeben, dass er sich trotz der – wegen der im Kampf gegen die Corona-Pandemie in ganz Bayern geltenden – nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb seiner Wohnung befand. Er muss sich jetzt auf ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro einstellen. Etliche weitere Verstöße dieser Art wurden am Wochenende auch in der Region festgestellt; nachfolgend eine Zusammenfassung
"Über das Wochenende verteilt, wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Freising, wie täglich, Kontrollen im Hinblick auf die bestehende Ausgangs-Beschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr durchgeführt", so ein Sprecher. Dabei seien insgesamt 15 Verstöße festgestellt und geahndet worden. Den Angaben zufolge wurden zum Beispiel in der Nacht zum gestrigen Sonntag drei "chronisch unbelehrbare" bulgarische Staatsangehörige gleich zwei Mal an verschiedenen Örtlichkeiten von unterschiedlichen Streifenbeamten ertappt. In der Nacht zum heutigen Montag seien es insgesamt vier einzelne Personen gewesen, die gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen haben.
Etliche Verstöße wurden auch von den Beamten der Polizeiinspektion in Neuburg an der Donau registriert. Am gestrigen Abend seien gegen 20.50 Uhr drei junge Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren gemeinsam auf dem Neuburger Volksfestplatz angetroffen worden. Gegen sie, die alle aus unterschiedlichen Hausständen aus Neuburg stammten, sei jeweils ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet worden. "Der aktuelle Bußgeld-Katalog sieht bei Verstößen gegen die Kontakt-Beschränkung ein Bußgeld in Höhe von je 250 Euro vor", verdeutlicht ein Polizei-Sprecher.
Im Zuge der Überprüfungen von Personen die während der von 21 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre noch im Stadtgebiet von Neuburg unterwegs waren, seien zwei Frauen aus Neuburg angezeigt worden, die gegen 21.45 Uhr als Fußgängerinnen angetroffen worden waren – angeblich wollten die beiden noch einen Verwandten besuchen. Nach Mitternacht seien zwei Pkw-Lenker aus Neuburg angezeigt worden, die noch im Stadtgebiet unterwegs waren. In keinem der Fälle habe ein triftiger Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre vorgelegen. "Der aktuelle Bußgeld-Katalog sieht bei Verstößen gegen die Ausgangs-Beschränkung ein Bußgeld in Höhe von je 500 Euro vor", wird erklärt.
Am gestrigen Sonntag gegen Mitternacht sind von Beamten der zuständigen Polizeiinspektion aus Beilngries in Pondorf (Landkreis Eichstätt) zwei Personen kontrolliert worden, für die es jetzt ebenfalls recht teuer wird. Wie es heißt, handelt es sich um einen 32 Jahre alten Mann aus dem Gemeinde-Bereich von Pförring sowie um eine 27 Jahre alte Frau aus der Gemeinde Denkendorf. Die Gesetzeshüter stellten jedenfalls fest, dass die beiden gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen hatte. Sie müssen nun ebenfalls mit einem satten Bußgeld rechnen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.