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51-Jährige hatte gut ein Promille intus, als sie auf der B16 bei Weichering gestoppt wurde. Zudem hatte sie keinen triftigen Grund für die nächtliche Fahrt.

(ty) In doppelter Hinsicht folgenreich ist eine Verkehrs-Kontrolle für eine 51-Jährige aus Schrobenhausen in der Nacht zum heutigen Neujahrstag gelaufen. Die Pkw-Lenkerin wurde von der Polizei gegen 2.30 Uhr im Bereich von Weichering gestoppt, als sie gerade auf der B16 unterwegs war. Den Angaben zufolge hatte sie 1,05 Promille intus, was ein sattes Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folgen haben dürfte. Zudem habe die Frau keinen triftigen Grund für ihre Tour angeben können, weshalb ihr nun außerdem ein Verstoß gegen die wegen der Corona-Pandemie geltende nächtliche Ausgangsperre zur Last gelegt wird. Unterm Strich dürfte die Fahrt, die freilich von der Polizei beendet wurde, also mindestens 1000 Euro kosten.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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