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Sie wurden gestern in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen: Bei einem schlug ein Drogen-Test an, der andere hatte gut 0,8 Promille.

(ty) Am frühen gestrigen Nachmittag, es war gegen 12.45 Uhr, ist auf der Breslauer Straße in Ingolstadt ein junger Mann, der mit einem E-Scooter unterwegs war, einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden, die für ihn handfeste Konsequenzen haben dürfte. Wie die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion heute berichten, stellten sie bei dem Mann "drogentypische Ausfall-Erscheinungen" fest. Der Ingolstädter habe außerdem erklärt, Drogen konsumiert zu haben. Ein daraufhin erfolgter Drogen-Test sei positiv ausgefallen. Der junge Mann musste deshalb zur Blutentnahme. Ihm drohen jetzt ein Fahrverbot sowie ein Bußgeld.

Gegen 19.40 Uhr ist gestern am Westpark in Ingolstadt ein weiterer E-Scooter-Lenker einer Kontrolle unterzogen worden, dem nun ebenfalls ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot drohen. "Bei dem 19-Jährigen wurde Alkohol-Geruch festgestellt", teilte die Polizei heute dazu mit. Ein freiwilliger Test habe den im Raum stehenden Verdacht nicht nur bestätigt, sondern einen Wert von mehr als 0,8 Promille ergeben. Zudem habe der junge Ingolstädter Drogen-Utensilien bei sich gehabt. Obendrein habe er angegeben, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Auch er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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