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Ausbruch bei Wildvögeln im Kreis Landsberg bestätigt: Pfaffenhofener Veterinäramt weist auf grundsätzliche Pflichten hin.

(ty) "Um die Einschleppung der Vogelgrippe über infizierte Wildvögel – insbesondere sind hier wildlebende Wasservögel zu nennen – in Nutzgeflügel-Betriebe zu verhindern, sind alle Geflügelhalter gehalten, ihren Beitrag zu leisten", appelliert Anja Dörrzapf, die Leiterin des Pfaffenhofener Veterinäramts. Jeder Halter von Nutzgeflügel sollte demnach "insbesondere die Biosicherheit in seinem Bestand überprüfen und gegebenenfalls optimieren". Die Behörde informiert in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung darüber, wie Geflügel-Halter einer möglichen Einschleppung der Geflügelpest in ihren Tier-Bestand vorbeugen können, und weist auf grundsätzliche Pflichten hin.

Als hilfreiches Werkzeug, so das Veterinäramt, stelle die Universität Vechta eine "AI-Risikoampel" auf der Internet-Seite https://risikoampel.uni-vechta.de zur Verfügung, Mit Hilfe derer jeder Tierhalter seinen Geflügel-Betrieb kostenlos und anonym überprüfen könne.

Zum Hintergrund erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt: Seit Ende Oktober vergangenen Jahres trete die anzeige-pflichtige und für Geflügel hoch ansteckende aviäre Influenza – "Geflügelpest" oder "Geflügelgrippe" genannt – der Subtypen H5N5 und H5N8 erneut in Deutschland auf. In Norddeutschland habe der Eintrag des Erregers (Virus) auch in Nutzgeflügel-Bestände bereits stattgefunden. Aktuell sei in Bayern ein Ausbruch der aviären Influenza (AI) bei Wildvögeln im Landkreis Landsberg am Lech amtlich bestätigt worden.

 

Die Behörde weist auf folgende grundsätzliche Pflichten aller Geflügel-Halter nach der Geflügelpest-Verordnung hin:

  • Füttern Sie Ihr Hausgeflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind!
  • Tränken Sie Ihr Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben!
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf (Abdecken oder Einlagern in verschlossenen Behältnissen oder Gebäuden)!
  • Vermeiden Sie unnötigen Personen-Verkehr im Nutzgeflügel-Bestand!
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere bei Stiefeln und Schuhen.
  • Waschen Sie die Hände mit Wasser und Seife vor und nach Betreten des Geflügelstalls! (Hinweis der Behörde: Ab 350 Legehennen ist eine Hygiene-Schleuse nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtend!)
  • Ziehen Sie Ihren Haustierarzt bei einer Häufung von toten Tieren (mehr als drei tote Tiere innerhalb von 24 Stunden) unverzüglich hinzu!
  • Führen Sie ein Bestands-Register (Dokumentation von Zu- und Abgang des Geflügels; ab 100 gehaltenen Tieren sind auch die täglichen Verendungen zu dokumentieren)!

Im Falle des Ausbruches von aviärer Influenza (AI) bei Wildvögeln ordne der betroffene Landkreis die Aufstallungs-Pflicht des Nutzgeflügels an. "Durch diese Maßnahme soll der Eintrag des Erregers in Nutzgeflügel-Bestände verhindert werden", erklärt Behörden-Leiterin Dörrzapf. "Bereits der Ausbruch bei Wildvögeln zieht also nach sich, dass Nutzgeflügel nur noch im Stall oder in überdachten Volieren gehalten werden darf." Daher sollte ihren Worten zufolge jeder Geflügelhalter bereits jetzt über die Möglichkeiten einer entsprechenden Unterbringung seines Geflügels nachdenken und vorbereitet sein. Bei Fragen ist das Veterinäramt von Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 522 erreichbar.


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