51-jähriger Radler hatte gut 1,7 Promille intus. Einen triftigen Grund für seine nächtliche Tour hatte er nicht.
(ty) Unter massivem Alkohol-Einfluss ist ein 51 Jahre alter Pedelec-Fahrer aus dem Landkreis Eichstätt unterwegs gewesen, der von der Polizei in der Nacht zum heutigen Donnerstag in Buxheim aus dem Verkehr gezogen worden ist. Gegen 0.20 Uhr war der Mann den Angaben zufolge wegen der aktuell im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden nächtlichen Ausgangssperre gestoppt und überprüft worden. Im Zuge der Kontrolle nahmen die Beamten von der Eichstätter Inspektion "deutlichen Alkohol-Geruch" bei ihm wahr. Ein Test habe dann mehr als 1,7 Promille ergeben – das ist selbst für einen Radler zu viel.
Angesichts dieses Alkohol-Wertes musste der Pedalritter im Krankenhaus in Eichstätt eine Blutentnahmen über sich ergehen lassen. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Obendrein steht ihm eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Maßnahmen ins Haus, da er keinen triftigen Grund für seine nächtliche Fahrt während der Ausgangssperre hatte. Allein wegen des im Raum stehenden Corona-Verstoßes muss er sich auf ein sattes Bußgeld in Höhe von 500 Euro einstellen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.