Bislang 2810 Infektionen: 62 Betroffene gestorben, 2531 gelten als genesen, 217 aktive Fälle. Sieben-Tages-Inzidenz bei 160,1.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 62 Menschenleben zu beklagen. Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 2810 liegt – das sind 39 mehr als gestern gemeldet. 2531 hiesige Corona-Patienten (gestern: 2514) gelten mittlerweile als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gibt es 217 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 195). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten.
Im Krankenhaus in Kelheim werden laut Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt 18 Personen (gestern: 17) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind, im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan insgesamt fünf Corona-Patienten (gestern: vier).
Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 160,1 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI ist für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Einschränkungen zur Bekämpfung der Virus-Ausbreitung in so genannten Corona-Hotspots maßgeblich.
Im Freistaat gibt es seit Mittwoch, 16. Dezember im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen harten Lock-Down. Die Maßnahmen, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder verständigt hatten, waren vom bayerischen Kabinett beschlossen worden. Unter anderem gilt eine nächtliche Ausgangssperre, bei Verstößen sollen 500 Euro Bußgeld fällig werden. Zahlreiche Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt. Kitas und Schulen sind geschlossen. Hier die Details: Harter Corona-Lock-Down in Bayern: Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember. Mittlerweile wurde beschlossen, dass der harte Lock-Down bis Ende Januar 2021 fortgesetzt wird; außerdem gibt es weitere Verschärfungen bei den Kontakt-Beschränkungen; lesen Sie dazu: Lock-Down in Bayern wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.