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Zu den bestehenden Regelungen kommen weitere Maßnahmen hinzu. Die neuesten Beschlüsse in der Zusammenfassung.

(ty) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird der bestehende harte Lock-Down im Freistaat bis Ende des Monats verlängert, zudem werden die Kontakt-Beschränkungen verschärft. Der bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass private Treffen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sind. Schulen bleiben geschlossen, in allen Jahrgangsstufen soll es Distanz-Unterricht geben. Auch Kitas bleiben dicht; es soll Notbetreuung geben. In Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 werden touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnort-Gemeinde hinaus verboten. Dem Einzelhandel soll möglich sein, die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware anzubieten. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Überblick.

 

Lock-Down und Kontakt-Beschränkungen

Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung laut offizieller Pressemitteilung aus der Staatskanzlei beschlossen: "Die derzeit in Bayern geltenden Infektions-Schutz-Maßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert." 

Darüber hinaus gelten folgende Maßnahmen:

  • Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-Gemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100 000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (das heißt die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
  • Betriebs-Kantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeits-Abläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

Impfungen

Die Staatskanzlei fasste in einer nach der heutigen Kabinett-Sitzung veröffentlichten Mitteilung zusammen: "Impfungen möglichst breiter Bevölkerungs-Gruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen." Der Ministerrat begrüße es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen sei, unmittelbar nach Weihnachten mit der Impf-Kampagne zu starten: "Der Bund hat im Rahmen einer gesamt-europäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impf-Zentren für die notwendige Impf-Infrastruktur gesorgt haben." Dieses große Projekt müsse mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden

Für alle Impfwilligen müsse – entsprechend der Priorisierung in der Corona-Virus-Impf-Verordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssten geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen müssten beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland müsse erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüße der Ministerrat die gestern in einer Telefon-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. "Gleichzeitig werden die bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen."

 

Distanz-Unterricht für alle

Der bayerische Ministerrat bekräftigt, "dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist". Der Schulbetrieb gewährleiste nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern sei auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. "Mit Blick auf das aktuelle Infektions-Geschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben", wird betont.

Distanz-Unterricht werde in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung werde für Kinder der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. "Sobald es das Infektions-Geschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenz-Unterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt", heißt es weiter.

Kitas und Spielgruppen

Die Staatskanzlei erläutert ferner: "Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen." Weiter heißt es zum heutigen Beschluss: "Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet."

Überbrückungshilfe und Abholung bestellter Ware

"Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschafts-Bereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäfts-Betriebes hinnehmen müssen", so die Staatskanzlei. Der Ministerrat begrüße daher die vom Bund auf den Weg gebrachte "Überbrückungshilfe III", die bis Mitte des Jahres einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500 000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsehe. "Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen", wird betont.

Der bayerische Ministerrat appelliere an den Bund, Abschlags-Zahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter solle es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygiene-Konzepten – insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung – sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, so genannte click-and-collect-Leistungen oder call-and-collect-Leistungen – das heißt: die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

Einreise aus Risiko-Gebieten

Für Einreisen aus Risiko-Gebieten nach Deutschland bekräftigte der Ministerrat heute die bereits mit Ministerrats-Beschluss vom 22. Dezember vergangenen Jahres etablierte Zwei-Test-Strategie: "Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäne-Verpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. "

Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nehme der Ministerrat "mit großer Sorge zur Kenntnis". Dies gelte insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. "Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden", wird unterstrichen. Der bayerische Ministerrat appelliere an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risiko-Gebiete zu erlassen. Im Übrigen weise der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, "dass Reisen in Risiko-Gebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantäne-Pflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreise-Anmeldung bei Einreisen aus Risiko-Gebieten besteht".

Home-Office

Ein "zentraler Baustein" zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektions-Geschehens ist nach Ansicht des bayerischen Ministerrats "die Reduzierung der Kontakt-Häufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit". An die Arbeitgeber werde daher erneut dringend appelliert, "alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Home-Office zu ermöglichen". Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Home-Office solle grundsätzlich entsprochen werden.

Zum Hintergrund und zu den bereits bestehenden Regelungen: Harter Corona-Lock-Down in Bayern: Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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