31-Jähriger feierte mit fünf Gästen, die aus Nachbar-Landkreisen und aus Hessen angereist waren. Allen droht jetzt ein Bußgeld.
(ty) Nachdem am gestrigen Nachmittag bei der Pfaffenhofener Polizeiinspektion ein Hinweis eingegangen war, trafen die Beamten in der besagten Wohnung in einem Ortsteil von Schweitenkirchen auf eine Ansammlung von Personen. Wie heute berichtet wurde, feierte der 31 Jahre alte Inhaber der Wohnung zusammen mit fünf weiteren Leuten seinen Geburtstag nach. Den Angaben zufolge waren die Gäste aus Nachbar-Landkreisen und aus Hessen angereist. Der 31-Jährige habe erklärt, nicht gewusst zu haben, dass derzeit wegen der Corona-Beschränkungen nur eine weitere Person aus einem anderen Hausstand getroffen werden darf. "Gegen alle Personen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nach dem Infektions-Schutz-Gesetz erstellt", so ein Polizei-Sprecher. Den fünf Leuten drohen nun satte Bußgelder. Die Feier wurde aufgelöst.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.