Logo
Anzeige
Anzeige

In einer Wohnung in Freising-Pulling hatten sich acht Leute aus verschiedenen Haushalten getroffen. 

(ty) Am gestrigen Nachmittag haben Streifenbeamte von der Freisinger Polizeiinspektion gegen 17 Uhr eine derzeit verbotene Party aufgelöst, die im Ortsteil Pulling gefeiert worden ist. Die Gesetzeshüter stellten laut heutiger Mitteilung vor Ort fest, dass sich "insgesamt acht Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam in einer Wohnung getroffen hatten". Da dies gegen die aktuell wegen der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen verstoße, sei die Zusammenkunft beendet worden. Gegen alle Beteiligten sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden; sie müssten nun jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed