Freisinger Beamte ahndeten binnen 24 Stunden insgesamt 18 Zuwiderhandlungen. Angebliche Arbeits-Besprechung dauerte bis 4.30 Uhr.
(ty) Zwischen Samstagmorgen, 6 Uhr, und Sonntagmorgen, 6 Uhr, haben die Beamten von der Freisinger Polizeiinspektion laut heutiger Mitteilung in ihrem Zuständigkeits-Bereich insgesamt 18 Verstöße gegen die wegen der Corona-Pandemie derzeit geltenden Infektions-Schutz-Maßnahmen festgestellt und entsprechend geahndet. Den Angaben zufolge wurden eine Verlobungs-Feier sowie eine Familien-Fete aufgelöst, außerdem ein nächtlicher Spaziergang von zwei amtsbekannten 20-Jährigen beendet. Drei junge Leute tischten den Beamten eine eher unglaubwürdige Geschichte von einer angeblichen Arbeits-Besprechung auf, nachdem sie gegen 4.30 Uhr am Morgen in einem Pkw gestoppt worden waren. Nachfolgend die Details.
Am Samstagnachmittag gegen 16.30 Uhr lösten die Gesetzeshüter eine Verlobungs-Feier in einem Mehrfamilienhaus am Wettersteinring auf, nachdem eine telefonische Mitteilung über die Veranstaltung eingegangen war. Alleine hier seien neun Personen angezeigt worden; ihnen droht nun ein Bußgeld. Gegen 18.30 Uhr sei dann eine verbotene Familien-Feier – die Teilnehmer entstammten drei unterschiedlichen Haushalten – in Untergartelshausen beendet worden, nachdem die Beamten ebenfalls einen Hinweis erhalten hatten. Hier seien vier Personen angezeigt worden. Am Sonntag gegen 1 Uhr meinten zwei der Polizei gut bekannte 20-Jährige, im Bereich Lerchenfeld spazieren gehen zu müssen. Auch sie seien angezeigt worden.
Am Sonntagmorgen gegen 4.30 Uhr stellten Streifenbeamte im Stadtgebiet von Freising ein Fahrzeug fest, in dem sich drei Personen befanden. "Nachdem der Fahrer zunächst versuchte, die Streife abzuschütteln, konnte der Wagen schließlich doch angehalten werden", berichtet ein Polizei-Sprecher. "Die zwei 19-Jährigen und ein 18-Jähriger erzählten dann eine mäßig glaubwürdige Gesichte von einer Arbeits-Besprechung in München, welche bis in den frühen Morgen des Sonntags gedauert hätte, verstrickten sich aber immer weiter in Widersprüche." Von der Polizei seien jedenfalls Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre angezeigt worden; den drei jungen Leuten droht somit ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.
"In diesem Zusammenhang", erklärte die Freisinger Inspektion heute, "wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Polizei auf Weisung der bayerischen Staatsregierung gehalten ist, Verstöße gegen die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung konsequent zu ahnden." Ziel sei die strikte Einhaltung der angeordneten Schutz-Maßnahmen zur Reduzierung der Infektions- beziehungsweise Ansteckungszahlen. Die Polizei-Dienststelle von Freising kommt ihrem Auftrag nach eigenem Bekunden "ebenso zielorientiert nach und leistet so ihren Betrag zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit unseres Gesundheits-Systems".
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.