Heutiger Beschluss des Ministerrats. Erlassene Beiträge werden den Trägern von den Kommunen und vom Freistaat pauschal ersetzt.
(ty) Die bayerische Staatsregierung hat am heutigen Dienstag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine finanzielle Entlastung von Eltern mit Kindern in der Tagesbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Sprösslinge derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie der Mittagsbetreuung bringen, sollen von den Eltern-Beiträgen entlastet werden. Das wurde nach der heutigen Sitzung des Ministerrats aus der bayerischen Staatskanzlei bekannt gegeben. Diese Beitrags-Entlastung werde zu 30 Prozent von den Kommunen übernommen und zu 70 Prozent vom Freistaat.
Wie es heißt, werden den Trägern in der Kindertagesbetreuung, die nach dem bayerischen Kinder-Bildungs- und -Betreuungs-Gesetz (BayKiBiG) gefördert werden, erlassene Eltern-Beiträge rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres pauschal ersetzt. "Dabei orientieren sich diese Pauschal-Beträge wieder wie in den Monaten April bis Juni 2020 an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge", wurde erläutert: "Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittags-Betreuung bis zirka 14 Uhr 68 Euro, Mittags-Betreuung bis 16 Uhr 110 Euro."