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Pfaffenhofener Landratsamt hat Verordnung erlassen. Zahlen der Brutpaare und Bruterfolge sinken seit einigen Jahren drastisch. Betreuer-Stelle aufgestockt.

(ty/zel) Um die mittlerweile vom Aussterben bedrohten Wiesenbrüter – unter anderem Brachvogel und Kiebitz – besonders zu schützen, hat das Pfaffenhofener Landratsamt jetzt eine entsprechende Verordnung erlassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25 000 Euro. "Damit sollen Störungen von den wiesenbrütenden Vogelarten während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit ferngehalten und so deren Brut-, Nahrungs- und Aufzucht-Biotope gesichert und verbessert werden", teilte die Behörde heute mit. Außerdem lässt sich der Landkreis eine aufgestockte Gebietsbetreuer-Stelle etliche tausend Euro pro Jahr kosten. Im Landkreis sinken den Angaben zufolge die Zahlen der Brutpaare und der Bruterfolge sämtlicher Wiesenbrüter-Arten seit einigen Jahren drastisch.

"Die Verordnung sorgt für Klarheit bezüglich der Verhaltens-Vorgaben in den Wiesenbrüter-Gebieten und zeigt die Handlungs-Optionen der Unteren Naturschutzbehörde auf", fasst Gudrun Bosch von der Unteren Naturschutz-Behörde am Pfaffenhofener Landratsamt zusammen. Kern der Verordnung ist laut heutiger Mitteilung eine "naturschutz-verträgliche Besucher-Lenkung". Dazu gehörten ein Anlein-Gebot für Hunde, ein Betretungs-Verbot von Brutflächen – gekennzeichnet durch Beschilderung – sowie auch eine eingeschränkte Nutzung von Feldwegen in der Nähe von bekannten Brutplätzen.  Bekannt gemacht wurde die Verordnung bereits im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen; hier der direkte Link zu dieser Ausgabe.

Zum Betreten im Sinne der Verordnung gehört – so ist dort nachzulesen – auch

  • das Befahren mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen und das Abstellen dieser Fahrzeuge,
  • das Reiten,
  • sportliche Bestätigungen,
  • das Zelten und Lagern,
  • das Mitführen von Hunden,
  • das Lärmen, zum Beispiel mit Ton-Übertragungs-Geräten,
  • das Aufsteigen und Landen lassen von Flugmodellen, Drohnen und sonstigen Flugkörpern,
  • Feuer machen oder zu betreiben.

Bei Verstößen gegen diese" Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen an der Ilm über die Regelung des Betretens in den Wiesenbrüter-Gebieten" drohen schlimmstenfalls immense Bußgelder. Ordnungswidrigkeiten sind in Paragraf 8 der Verordnung geregelt, dort heißt es:

  • "Nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro belegt werden, wer vorsätzlich einem Verbot des § 5 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung über das Betreten von Flächen der freien Natur zuwiderhandelt.
  • Nach Art. 57 Abs. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 10 000 Euro belegt werden, wer fahrlässig einem Verbot des § 5 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung über das Betreten von Flächen der freien Natur zuwiderhandelt."

Die Verordnung gilt für die Wiesenbrüter-Gebiete, die sich im Landkreis Pfaffenhofen befinden. Diese sind im Text der Verordnung ausgewiesen beziehungsweise benannt sowie durch entsprechende Karten veranschaulicht.

 

Die erlassenen Verhaltens-Regeln gelten nach Angaben der Unteren Naturschutz-Behörde ausschließlich während der Brutzeit – und zwar jährlich von 1. März bis 15. Juli. Von den per Verordnung geregelten Verboten beziehungsweise Geboten ausgenommen seien Grundeigentümer, Pächter oder sonstige Berechtigte.

"Auch für Landwirtschaft, Forstbetrieb, Jagd, Fischerei, Unterhaltungs-Maßnahmen sowie Betrieb und Wartung von Straßen, Wegen, Gewässern oder der Energie- und Wasserversorgung gelten die Vorgaben nicht", heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung.

"Dass in Bezug auf den Wiesenbrüter-Schutz im Landkreis Pfaffenhofen Handlungsbedarf besteht, hat auch die Regierung von Oberbayern zum Ausdruck gebracht, indem sie Pfaffenhofen mit einer der raren Gebietsbetreuer-Stellen bedacht hat", so Bosch. Diese Stelle werde aktuell neu besetzt. Aufgabe der künftigen Gebiets-Betreuung sei neben dem primären Wiesenbrüter-Schutz – wie zum Beispiel Zählungen oder Gelege-Schutz – auch die Öffentlichkeitsarbeit. Wie es heißt, sollen für die von der Verordnung betroffenen Gemeinden auch Faltblätter mit den wichtigsten Infos zu den jeweiligen Gebieten herausgegeben werden. Außerdem solle für eine gute Beschilderung der Wege gesorgt werden.

Derzeit besteht für die Gebiets-Betreuung eine 75-Prozent-Stelle bis zum 31. März dieses Jahres. Finanziert wird laut Landratsamt eine 50-Prozent Stelle zu 75 Prozent vom bayerischen Naturschutz-Fonds, zu fünf Prozent vom Bezirk Oberbayern und zu 20 Prozent aus Eigenmitteln des Landkreises. Die Aufstockung von 50 auf 75 Prozent finanziert der Kreis komplett aus eigener Kasse.

Diese Aufstockung ist "aus fachlicher Sicht der Unteren Naturschutz-Behörde dringend erforderlich, damit der Rückgang der Wiesenbrüter-Populationen aufgehalten werden kann". Der Ferien-Ausschuss des Kreistags hat in seiner jüngsten Sitzung am Montag beschlossen, dass die Aufstockung der Stelle von 50 auf 75 Prozent für weitere drei Jahre (bis 31. März 2024) gewährt werden soll. Den Landkreises kostet das zusätzlich etwa 16 500 Euro per anno, so Landkreis-Kämmerer Walter Reisinger.


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