Wer seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, dem wird eine Person zur Seite gestellt, die ihn offiziell vertritt.
(ty) Insgesamt standen zum Ende des vergangenen Jahres im Kreis Pfaffenhofen 1349 Personen unter gesetzlicher Betreuung. Das teilte Sonja Bayerle, die Leiterin der Betreuungs-Behörde am Landratsamt, heute mit. Zum Vorjahres-Zeitpunkt waren es 1438 Personen. Bei einer Betreuung werde einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen könne, eine Person – ein so genannter Betreuer – zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertrete.
Die Bestellung eines solchen Betreuers erfolgt – so wird dazu erklärt – allerdings nicht durch die Betreuungs-Behörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht. "Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungs-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt: die Erstellung eines Sozial-Gutachtens einschließlich des Betreuer-Vorschlags als Entscheidungs-Voraussetzung für das Betreuungsgericht", so Bayerle.
Mit insgesamt 472 Sozial-Gutachten im vergangenen Jahr befand sich diese Zahl weiter auf einem hohen Niveau. Im Jahr zuvor waren 524 Sozial-Gutachten erstellt worden. "Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen", erklärt Bayerle. In der Regel übernehmen ihren Worten zufolge Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, die Aufgaben des Betreuers. "Nur wenn sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt", heißt es abschließend.