48-jähriger Pkw-Lenker hatte fast 1,6 Promille intus, als er zu später Stunde im Kreis Freising aus dem Verkehr gezogen worden ist.
(ty) Weil er am späten gestrigen Abend mit seinem Skoda in massiven Schlangenlinien auf der Autobahn A9 in Richtung München unterwegs war, ist ein 48-Jähriger aus Osnabrück von Beamten der Freisinger Verkehrspolizei-Inspektion im Landkreis Freising angehalten und unter die Lupe genommen worden. Schon beim Öffnen der Fahrertür habe den Gesetzeshütern "deutlicher Alkohol-Geruch" entgegengeschlagen, wurde heute berichtet.
Der durchgeführte Alko-Test habe dann auch einen Wert von fast 1,6 Promille ergeben. So kam es für den 48-Jährigen, wie es in solchen Fällen immer kommt: Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Dem Mann steht jetzt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ins Haus; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert.
Laut heutiger Mitteilung der Gesetzeshüter hatte der 48-Jährige, der wenige Minuten vor 23 Uhr von den Freisinger Verkehrspolizisten gestoppt worden war, auch keinen triftigen Grund für seine nächtliche Tour. Bekanntlich gilt in Bayern wegen der Corona-Pandemie momentan eine nächtliche Ausgangssperre. Deshalb erwarte den Osnabrücker nun obendrein ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz, so ein Polizei-Sprecher. Diesbezüglich droht dem Rausch-Fahrer ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.