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24-Jähriger krachte mit VW-Polo zwei Mal in die Leitplanke. Sein Führerschein wurde einkassiert. Zudem droht ein Corona-Bußgeld.

(ty) Ein 24 Jahre alter Pkw-Lenker, der offenbar ziemlich flott in Richtung Süden unterwegs war, hat in der Nacht zum heutigen Donnerstag auf der A9 bei Wolnzach zuerst mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Polizeiauto überholt und anschließend einen Unfall gebaut. Weil der junge Mann nicht unerheblich alkoholisiert war, ist er jetzt seinen Führerschein los und blickt einem Strafverfahren entgegen. Obendrein droht ihm ein Corona-Bußgeld in Höhe von 500 Euro, weil er keinen triftigen Grund für seine nächtliche Tour nennen konnte.

Gescheppert hat es auf der A9 gegen 2.45 Uhr kurz vor dem Autobahn-Dreieck Holledau. Im Baustellen-Bereich, so berichtet die Ingolstädter Verkehrspolizei, habe der 24-Jährige aus dem Erzgebirgskreis mit seinem VW-Polo ein ziviles Fahrzeug der Polizei überholt – mit zirka 120 Kilometern pro Stunde bei höchstens erlaubten 80 km/h. Unmittelbar danach, in der Verschwenkung am Ende der Baustelle, sei der VW dann ohne Fremdbeteiligung ins Schleudern geraten und es habe gekracht. "Er stieß zunächst mit der Front und danach mit dem Heck gegen die rechte Leitplanke und beschädigte auch noch zwei Warnbaken", so die Polizei.

 

Da im Rahmen der polizeilichen Unfall-Aufnahme bei dem 24-Jährigen "starker Alkohol-Geruch" festgestellt worden sei, erfolgte ein Alko-Test. Dieser bestätigte den im Raum stehenden Verdacht und ergab laut heutiger Mitteilung einen Wert von "knapp 0,8 Promille". Damit war die Tour für den Crash-Fahrer freilich beendet. Der noch fahrbereite Pkw des jungen Mannes sei verkehrssicher abgestellt worden, der 24-Jährige selbst wurde zur Polizei-Dienststelle gebracht. Dort musste er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurden sein Führerschein und der Autoschlüssel sichergestellt. 

Auf den VW-Lenker kommt nach Angaben der Verkehrspolizei jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu – angesichts des Unfalls unter Alkohol-Einfluss. In diesem Zusammenhang droht dem jungen Mann auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Außerdem wird ihm ein Verstoß gegen das Infektions-Schutz-Gesetz zur Last gelegt. Laut Polizei konnte er nämlich keinen triftigen Grund dafür angeben, dass er trotz der momentan wegen der Corona-Pandemie gelten nächtlichen Ausgangssperre unterwegs war. Der bei dem Crash entstandene Sachschaden wurde von der Polizei auf zirka 5000 Euro geschätzt. 


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