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Einsatz am gestrigen Abend in Freising: Nachbar hatte Ruhestörung angezeigt, die angerückten Beamten trafen dann gleich auf mehrere Feiernde. 

(ty) Am gestrigen Abend gegen 22.30 Uhr war die örtliche Polizeiinspektion von einem Anwohner wegen einer Ruhestörung in die Dr.-von-Daller-Straße in Freising gerufen worden. Die daraufhin angerückten Beamten hörten laut heutiger Mitteilung schon vor dem besagten Haus überlaute Musik, die aus einer Wohnung im zweiten Oberschoss drang. Der 26-jährige Inhaber dieser Wohnung habe schließlich die Tür geöffnet. Im Verlaufe des Gesprächs, so wurde heute berichtet, nahmen die Gesetzeshüter noch weitere Stimmen aus der Wohnung des jungen Mannes wahr.  

An einem Tisch – mit einer Vielzahl von Getränken – befanden sich den Angaben der Polizei zufolge drei weitere Personen: Sie stammen aus verschiedenen Haushalten und trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Damit nicht genug. Laut eigenem Bekunden entdeckten die Beamten – nach einem Hinweis – außerdem noch zwei weitere Gäste dieser Party, die sich über ein Fenster auf das Dach geflüchtet hatten. Nachdem die beiden dazu aufgefordert worden waren, wieder in die Wohnung zurück zu klettern, sei einem dieser Männer die Flucht über einen Nachbar-Balkon gelungen. 

Fazit der Polizei zu diesem Einsatz: Die ertappten Party-Gäste im Alter von 25 und 26 Jahren müssen sich wegen der im Raum stehenden Verstöße gegen die derzeit angesichts der Corona-Pandemie geltenden Kontakt-Beschränkungen auf Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen einstellen. Ihnen droht somit ein sattes Bußgeld. "Dass sie während der polizeilichen Maßnahmen keinerlei Einsicht zeigten und auch verbal ihr Unverständnis über die Maßnahmen und Regelungen äußerten, wird im Zuge der Anzeigen-Erstattung sicherlich Berücksichtigung finden", so ein Polizei-Sprecher.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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