Die sechs Teilnehmer müssen sich auf satte Bußgelder einstellen. Zudem wird wegen des Betäubungsmittel-Fundes ermittelt.
(ty) Die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion sind am gestrigen Nachmittag gegen 17.15 Uhr aufgrund eines vorherigen Einsatzes in Pfaffenhofen auf ein Zusammentreffen von sechs Personen in einem Privathaushalt aufmerksam worden. Im Rahmen der Aufnahme dieses Sachverhalts – wegen des im Raum stehenden Verstoßes gegen die wegen der Corona-Pandemie gelten den Kontakt-Beschränkungen – kam dann laut heutiger Mitteilung noch etwas anderes ans Licht. Den Angaben zufolge wurden sowohl Betäubungsmittel als auch entsprechende Utensilien entdeckt und sichergestellt.
"Alle anwesenden Personen erwartet ein Ermittlungs-Verfahren wegen der Verstöße gegen die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung", teilte ein Polizei-Sprecher heute mit. Den Party-Teilnehmern droht damit ein sattes Corona-Bußgeld. Die weiteren Ermittlungen in Sachen Betäubungsmittel werden von den zuständigen Beamten bei der Pfaffenhofener Dienststelle übernommen. "Nach Abschluss der Kontrolle wurde allen Personen ein Platzverweis ausgesprochen und die Party beendet", heißt es abschließend.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.