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Gewerkschaft: Lage im Gastgewerbe spitzt sich auch im Kreis Pfaffenhofen dramatisch zu. Online-Petition zu Mindest-Kurzarbeiter-Geld.

(ty) Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels auch im Landkreis Pfaffenhofen macht die Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" (NGG) auf die "wachsende Notlage der Beschäftigten" aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeiter-Geldes von 1200 Euro im Monat. Die NGG gehe davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Corona-Lock-Downs vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen habe. "Damals meldeten 115 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Pfaffenhofen Kurzarbeit an – das sind 62 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis", so die Gewerkschaft.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg laut NGG im April vergangenen Jahres auf 631. Dies gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. "Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit", verdeutlicht die NGG. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft habe die Quote bei lediglich 7,8 Prozent gelegen. "Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lock-Down für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November", sagt Rainer Reißfelder, der als Geschäftsführer der NGG-Region Oberpfalz auch das nördliche Oberbayern mitbetreut.

Reißfelder schlägt Alarm: "Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht." Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen, so der Gewerkschafter. "Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Pfaffenhofen dramatisch zu", unterstreicht er und mahnt in diesem Zusammenhang in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung: "Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme."

 

Zusammen mit der "Vereinten Dienstleistungs-Gewerkschaft" (ver.di) habe die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Koalitions-Spitzen in einem offenen Brief dazu aufgefordert, ein branchen-übergreifendes Mindest-Kurzarbeiter-Geld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen. "Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema", berichtet die NGG. Außerdem haben ver.di und die Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeiter-Geld gestartet.  Weitere Infos dazu gibt die NGG auf www.ngg.net/mindest-kug

"Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen", sagt Reißfelder. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte "kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn". Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeite, komme im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), schreibt die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greife, blieben nur 971 Euro im Monat.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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