Ingolstädter (32) muss sich wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittel-Gesetz verantworten. Seinen Gästen droht ein sattes Bußgeld.
(ty) Am gestrigen Abend ist gegen 22.20 Uhr bei der Polizei eine Mitteilung über eine Ruhestörung an der Hindemithstraße in Ingolstadt eingegangen. Bereits bei Eintreffen stellten die Beamten laut heutiger Mitteilung vor dem besagten Apartment "deutlichen Marihuana-Geruch" fest. In den Räumlichkeiten seien dann der 32 Jahre alte Wohnungs-Inhaber sowie zwei weitere Personen angetroffen worden. Der 32-Jährige habe den Gesetzeshütern auf Nachfrage hin eine geringe Menge von Marihuana ausgehändigt.
"Im Anschluss erfolgte mit Hilfe des Polizei-Diensthundes die Durchsuchung des Apartments", heißt es weiter. Hierbei seien "noch weitere Rauschgift-Utensilien sowie Betäubungsmittel" gefunden worden. Den Wohnungs-Inhaber erwarte jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Die beiden Besucher des 32-Jährigen müssten indes jeweils mit einer Ordnungswidrikeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen rechnen; ihnen droht somit ein sattes Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.