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Der Mann verstieß in Ingolstadt gegen die nächtliche Ausgangssperre und hatte zudem Drogen bei sich.

(ty) Am späten gestrigen Abend sind Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion während ihrer Streifentätigkeit gegen 23 Uhr im Bereich der Schillerstraße auf einen Spaziergänger aufmerksam geworden, der sich augenscheinlich nicht an die in Bayern derzeit wegen der Corona-Pandemie von 21 bis 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre gehalten hat. Um aber in Erfahrung zu bringen, wieso der Mann zu dieser späten Stunde noch außerhalb seiner Wohnung unterwegs war, sollte er einer Personen-Kontrolle unterzogen werden. Jedoch rannte der Mann laut Schilderung der Polizei davon, nachdem er die Gesetzeshüter erblickt hatte.

 

Sein Fluchtversuch sei allerdings nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Im Zuge der Fahndung sei der Mann wieder angetroffen und dann überprüft worden. "Der 34-Jährige konnte keinen triftigen Grund für den nächtlichen Aufenthalt außerhalb seiner Wohnung angeben", so ein Polizei-Sprecher. Ihn erwartet deshalb eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen; in diesem Zusammenhang droht ihm ein Bußgeld von 500 Euro. Zudem stellten die Beamten fest, dass der Mann eine Druckverschluss-Tüte mit Marihuana sowie einen Joint bei sich hatte. Beides sei beschlagnahmt worden. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz folgt.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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