Drei Männer müssen sich auf ein Corona-Bußgeld von jeweils 500 Euro einstellen. In einem weiteren Fall laufen noch Überprüfungen.
(ty) Die Beamten von der Geisenfelder Polizeiinspektion haben in der Nacht zum heutigen Sonntag in ihrem Zuständigkeits-Bereich mehrere Verstöße gegen die in Bayern wegen der Corona-Krise zwischen 21 und 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre registriert. Zwei Fälle wurden im Gemeinde-Gebiet von Reichertshofen festgestellt, ein weiterer in Geisenfeld. Die Protagonisten müssen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils 500 Euro rechnen. In einem weiteren Fall aus Reichertshofen wird der angeblich triftige Grund für eine Autofahrt noch überprüft. Der BMW-Lenker war in eine Geschwindigkeits-Kontrolle geraten.
"Im ersten Fall, wurde ein 50-jähriger Pole gegen 0.40 Uhr in der Gebirgisstraße in Geisenfeld aufgegriffen, der aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr nach Hause fand", berichtet ein Polizei-Sprecher. Der Pole, der leicht unterkühlt gewesen sei, sei schließlich von den Gesetzeshütern nach Hause begleitet worden. Einen triftigen Grund für seinen nächtlichen Spaziergang habe er gegenüber den Polizisten indes nicht nennen können. Er muss sich deshalb auf ein Bußgeld-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen einstellen.
Im Rahmen eines Polizei-Einsatzes, der in der vergangenen Nacht gegen 1.30 Uhr in einer Asylbewerber-Unterkunft in Reichertshofen stattfand, flüchtete den Angaben zufolge ein 18 Jahre alter Reichertshofener durch ein Fenster im Erdgeschoss. Wie die Polizei unter Berufung auf die Angaben der Bewohner vermeldet, hatte sich der junge Mann zuvor unberechtigterweise in der Einrichtung aufgehalten. Da er den Bewohnern aber namentlich bekannt gewesen sei, habe er von den Polizisten dann schnell ermittelt werden können. Auch ihm droht ein sattes Corona-Bußgeld.
Ein 25 Jahre alter Mann aus Reichertshofen war am heutigen Morgen gegen 2.20 Uhr von den Geisenfelder Gesetzeshütern kontrolliert worden, als er gerade auf der Thannbergstraße in Reichertshofen unterwegs war. Er habe keinen triftigen Grund dafür nennen können, dass er während der geltenden Ausgangssperre seine Wohnung verlassen hatte. Deshalb muss auch er mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen sowie in der Folge mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Im Zuge einer Geschwindigkeits-Kontrolle auf der Bundesstraße B300 im Gemeinde-Gebiet von Reichertshofen ist am heutigen Morgen gegen 4 Uhr ein 54 Jahre alter Mann aus München ins Visier der Beamten geraten, weil er mit seinem BMW zu schnell unterwegs war. Der angeblich triftige Grund für seine nächtliche Tour beziehungsweise für das Verlassen der Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre, den er gegenüber den Polizisten genannt habe, werde in diesem Fall noch geprüft, erklärte ein Polizei-Sprecher. Möglicherweise droht also auch diesem Mann ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.