Einsatz im Kreis Eichstätt nach Zeugen-Hinweis. Nun drohen Corona-Bußgelder, 37-Jähriger hat sich zudem wegen Beleidigung zu verantworten.
(ty) Wegen einer illegalen Faschings-Feier sind Beamte von der Eichstätter Polizeiinspektion am Samstagnachmittag in die Gemeinde Mörnsheim gerufen worden. Gegen 16.30 Uhr hatte nämlich ein Zeuge bei den Beamten gemeldet, dass im Ortsteil Mühlheim eine Party mit rund 30 Personen steigt. Als die Gesetzeshüter daraufhin dort eintrafen, flüchteten laut heutiger Schilderung sofort mehrere Leute. Vor Ort seien dann "Kisten mit Bier und anderen alkoholischen Getränken neben einem Heizpilz und einem Tisch" festgestellt worden.
"Ein Ehepaar im Alter von 35 und 37 Jahren aus dem Landkreis Eichstätt war noch in Kostümen vor Ort", berichtet ein Polizei-Sprecher. Die beiden "bestritten jedoch auf Nachfrage, etwas von einer Faschings-Party zu wissen", heißt es weiter. Als die Personalien der beiden Eheleute festgestellt worden seien, habe der 37 Jahre alte Mann die Beamten beleidigt. Neben einer Anzeige wegen der im Raum stehenden Verstöße gegen die Infektions-Schutz-Regelungen, die Corona-Bußgelder zur Folge haben dürften, erwarte den Mann zusätzlich ein Strafverfahren wegen Beleidigung.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.