Sie saßen in Freising zusammen in einem Auto und hatten angeblich etwas Wichtiges zu besprechen. Nun drohen satte Bußgelder.
(ty) Am gestrigen Abend war gegen 19.30 Uhr bei der örtlichen Polizeiinspektion eine telefonische Mitteilung darüber eingegangen, dass sich mehrere Jugendliche im oberen Teil des Stein-Centers aufhalten. Als die Beamten dort angerückt waren, sichteten sie nach eigenen Angaben zunächst mindestens fünf Jugendliche, die allerdings versuchten, sich aus dem Staub zu machen. Zwei davon, beide polizeibekannt, seien von den Gesetzeshütern noch erwischt worden. Gegen sie seien Anzeigen wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Maßnahmen erstattet worden; damit drohe ihnen ein Bußgeld in Höhe von jeweils bis zu 250 Euro. Gegen 23 Uhr trafen Streifenbeamte in Freising auf drei – ebenfalls amtsbekannte – junge Leute, die gemeinsam in einem Pkw saßen.
Da diese drei Personen den Angaben zufolge aus unterschiedlichen Haushalten stammen, wurde auch gegen sie jeweils eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Regelungen erstattet. Auch ihnen droht nun jeweils ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro. "Auf Nachfrage gaben sie an, dass sie sich getroffen hätten, weil sie etwas Wichtiges zu besprechen hatten", so ein Polizei-Sprecher. "Der Grund muss schon sehr wichtig gewesen sein. Alle drei waren bereits mehrfach diesbezüglich angezeigt worden." Betont wird: "Bei Mehrfachverstößen kann das Landratsamt als Ahndungs-Behörde den Bußgeldsatz für jeden weiteren Verstoß drastisch erhöhen – wovon in der Regel auch Gebrauch gemacht wird."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.