Im Kreis Freising wurden gestern Abend und in der Nacht auf heute mehrfach die Infektions-Schutz-Regelungen ignoriert. Hier eine Zusammenfassung.
(ty) Am gestrigen Abend war der örtlichen Polizeiinspektion gegen 20 Uhr gemeldet worden, dass in der Unteren Isarau in Freising eine derzeit wegen der Corona-Beschränkungen verbotene Party steigt. Wie die Beamten heute berichteten, stellte sich vor Ort heraus, dass hier mehrere Familien einen Kinder-Geburtstag feierten. Die Sause sei aufgelöst worden; die Beteiligten seien wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen angezeigt worden. Ihnen droht damit ein Bußgeld. Außerdem wurden gestern beziehungsweise in der vergangenen Nacht weitere Corona-Verstöße im Landkreis Freising von der Polizei registriert – nachfolgend eine Zusammenfassung.
Gegen 22.20 Uhr feierte den Angaben zufolge eine größere Gruppe im Walderlebnispfad bei Freising eine Party. "Einige der Jugendliche konnten im Unterholz festgestellt werden", berichtet ein Polizei-Sprecher. Die Fete sei jedenfalls von den Gesetzeshütern beendet worden; auch hier wurden entsprechende Anzeigen aufgenommen.
In der Nacht zum heutigen Sonntag wurde von den Beamten der Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising routinemäßig die Einhaltung der Corona-Regelungen überprüft. In Fahrenzhausen seien dabei im Zuge einer Verkehrs-Kontrolle sechs Personen in einem Kleintransporter ertappt worden, die sich nicht an die geltenden Bestimmungen hielten.
Im Zuge einer weiteren Verkehrs-Kontrolle seien in einem Pkw drei Insassen festgestellt worden, die sich ebenfalls nicht an die geltenden Corona-Regeln hielten und aus drei verschiedenen Haushalten stammen. Außerdem sei in Eching im Kreis Freising eine Party mit vier Personen aufgelöst worden.
"Alle Personen wurden eindringlich über die Corona-Schutz-Maßnahmen belehrt und nach Feststellung der Personalien des Platzes verwiesen", fasst ein Sprecher der Polizei-Dienststelle aus Neufahrn bei Freising zusammen. "Darüber hinaus erwartet jede der angetroffenen Personen eine Anzeige nach dem Infektions-Schutz-Gesetz." Somit drohen Bußgelder.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.