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Wegen gestiegener Werte bei der Sieben-Tages-Inzidenz treten Verschärfungen in Kraft. Hier die entscheidenden Änderungen.

(ty) Seit 8. März sind in Bayern bekanntlich mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen an den Wert der Sieben-Tages-Inzidenz gebunden – also an die Zahl der bestätigten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner. Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Wert, der heute für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen mit 78,1 angegeben wird. Nach gestern 78,1 und vorgestern 63,7 liegt er damit an drei aufeinander folgenden Tagen über 50. Damit treten laut Landratsamt am Mittwoch, 17. März, ab 0 Uhr, die Regelungen für Landkreise in Kraft, deren Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt. Wir fassen die entscheidenden Regel-Änderungen nachfolgend zusammen.

Eine ausführliche Übersicht sowie aktuelle Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zur momentanen Corona-Situation im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen finden Sie hier: Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Neue Corona-Zahlen aus allen Gemeinden

Laut offizieller Mitteilung des Landratsamts gelten inzidenz-bedingt ab dem kommenden Mittwoch, 17. März, folgende Regeln im Kreis Neuburg-Schrobenhausen:

Kontakt-Beschränkung

"Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich", erklärt die Behörde. "Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt." Ergänzend dazu wird zu dieser Regel erklärt: "Gilt bereits ab der Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz seit 13. März."

Einzelhandel

"Ladengeschäfte können für einzelne Kunden nach vorheriger Termin-Buchung für einen begrenzten Zeitraum öffnen (Click and Meet)", erläutert die Landkreis-Behörde. Wer als Kunde dieses Angebot nutze, müsse dem jeweiligen Betreiber seine Kontakt-Daten nennen. Die Betreiber haben den Angaben zufolge außerdem weitere Beschränkungen bezüglich der Verkaufsflächen zu beachten.

Kulturstätten

"Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Schlösser können für Besucher nur nach vorheriger Termin-Buchung öffnen", heißt es in einer offiziellen Mitteilung aus dem Landratsamt. "Dabei müssen die Kontakt-Daten der Kunden erfasst werden."

Sport

"Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes", heißt es dazu. Dabei dürfe die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden. "Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt." Darüber hinaus sei kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Kita und Schule

Für die Schulen und Kinder-Tages-Betreuungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gelten laut heutiger Mitteilung bis zum Ende dieser Woche die am vergangenen Freitag bekanntgegeben Regelungen. Die Regelungen für die folgende Woche gebe das Landratsamt am Freitag, 19. März, auf der Grundlage der Sieben-Tage-Inzidenz bekannt. 

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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