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Weitere Lockerungen sind aktuell nicht in Sicht. Im Gegenteil: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 bleiben, dann kommen noch härtete Regeln. Wir fassen zusammen.

(ty) Die von Bund und Ländern vereinbarte Corona-Strategie hätte ab Montag, 22. März, zusätzliche Öffnungsschritte vorgesehen. Wegen der im Freistaat stark steigenden Infektions-Zahlen habe das bayerische Gesundheits-Ministerium aber weiteren Erleichterungen eine Absage erteilt, meldete das Pfaffenhofener Landratsamt heute. "Mögliche Lockerungen im Bereich der Außen-Gastronomie, bei Kinos und beim Sport im Innen- und Außenbereich wird es daher nicht geben." Auch die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Pfaffenhofen, also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, steigt. Heute wurde sie vom Robert-Koch-Institut (RKI) mit 100,6 angegeben. Sollte der Wert drei Tage in Folge – also auch noch Samstag und Sonntag – jeweils über 100 liegen, würden ab Dienstag, 23. März, weitere Einschränkungen und strengere Regeln gelten. Im Landkreis würde dann die Corona-Notbremse greifen. Unter anderem würde das eine nächtliche Ausgangssperre bedeuten. Nachfolgend fassen wir zusammen, welche Regeln aktuell gelten und was die Corona-Notbremse im Detail bedeuten würde.

Was laut Landratsamt momentan gilt:

Kontakt-Beschränkungen: Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl der Personen außer Betracht.

Einzelhandel: Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nur nach vorheriger Termin-Buchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat zudem die Kontakt-Daten der Kunden zu erheben. Möglich ist außerdem der Abholservice "Click & Collect", bei dem Kunden bestellte Artikel im Laden abholen können.

Ohne vorherige Termin-Vereinbarung sind geöffnet:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versand-Handels, Reinigungen und Waschsalons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden.

Sport: Es ist lediglich kontaktfreier Außensport mit Teilnehmern des eigenen sowie eines weiteren Haushalts bei insgesamt maximal fünf Personen erlaubt. Unter freiem Himmel sind Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.

Büchereien dürfen geöffnet bleiben.

Museen und Ausstellungen bleiben für Besucher offen, jedoch ist hier eine vorherige Termin-Buchung erforderlich.

 

Was laut Landratsamt im Fall der Corona-Notbremse gelten würde

Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Kontakt-Beschränkungen: Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-Gemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Einkaufen und Dienstleistungen: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks-Betriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ("Click & Collect") ist zulässig.

Weiterhin normal geöffnet sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versand-Handels, Reinigungen und Wasch-Salons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.

Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontakt-Beschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

Büchereien dürfen geöffnet bleiben.

Museen und Ausstellungen müssen schließen.

Instrumental- und Gesangs-Unterricht in Präsenzform ist untersagt.

Fahrschul-Unterricht ist weiterhin möglich.

Der Landkreis würde, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen, über das genaue Inkrafttreten dieser "Notbremse" nochmals informieren.

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