Zwei Männer wollten im Supermarkt die Maske nicht richtig aufsetzen, fünf junge Leute verstießen gegen die Kontakt-Beschränkung.
(ty) Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion sind am gestrigen Vormittag gegen 10.30 Uhr nach eigenen Angaben von einer Mitarbeiterin eines Verbrauchermarkts im Gewerbegebiet von Geisenfeld zur Hilfe gerufen worden, weil zwei Kunden – trotz entsprechender Aufforderung – ihre Mund-Nasen-Bedeckungen nicht ordnungsgemäß aufgesetzt hatten. Laut Polizei handelt es sich um zwei Männer im Alter von 78 und 67 Jahren aus dem Kreis Pfaffenhofen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung sowie Darlegung der momentanen Corona-Lage seien die beiden dazu gebracht worden, die Masken aufzusetzen, um den Einkauf fortsetzen zu können. "Beide zeigten hierfür kein Verständnis", so ein Polizei-Sprecher. Gegen die Männer sei Anzeige erstattet worden; ihnen droht nun jeweils ein Bußgeld.
In der Nacht zum heutigen Samstag haben Streifenbeamte von der Geisenfelder Polizeiinspektion kurz nach 0 Uhr an der Kaiserstraße in Münchsmünster eine Gruppe von fünf jungen Leuten ertappt, die sich wegen der Corona-Regeln so nicht hätten treffen dürfen. Den Angaben zufolge handelt es sich um drei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren aus Münchsmünster sowie um zwei Frauen im Alter von 17 und 20 Jahren aus Pförring. "Alle stammen aus verschiedenen Haushalten", berichtet die Polizei. "Als sie auf die geltenden Corona-Regeln hingewiesen wurde, verhielt sich die Gruppe unkooperativ und uneinsichtig, weshalb ein Platzverweis an die Personen ausgesprochen werden musste." Auch diesen Leuten droht nun ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.