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Stadträte verabschieden Gestaltungs-Satzung. Sie gilt nicht nur am Hauptplatz, soll die City baukulturell sowie architektonisch erhalten.

(ty) Für den Neubau und die Sanierung von Häusern in der Pfaffenhofener Altstadt sollen künftig einheitliche und verbindliche Regeln gelten. Der – wegen der Corona-Pandemie tagende – Ferien-Ausschuss des Stadtrats hat deshalb in seiner Sitzung am gestrigen Abend eine so genannte Gestaltungs-Satzung verabschiedet. "Darin genießt besonders der Hauptplatz mit seinen Gebäuden besonderen Schutz", fasst die Stadtverwaltung zusammen. Ziel sei es, den geschützten Bereich als Aushängeschild der Stadt baukulturell und architektonisch zu erhalten und aufzuwerten. Bewusst werde kein "historisierendes Bauen angestrebt", sondern "der respektvolle Umgang mit dem baulichen Erbe".

Die Gestaltungs-Satzung umfasse neben dem Hauptplatz auch die umliegende Altstadt zwischen Schulstraße, Stadtgraben, Riederweg und Grabengasse. "Dort regelt die Satzung zum Beispiel die Gestaltung von Fassaden, Fenstern, Gauben oder Bauproportionen", heißt es aus dem Rathaus. "Gleichzeitig soll es Ladengeschäften ermöglicht werden, im Erdgeschoss zeitgemäße Betriebs- und Nutzungsflächen zu schaffen." Die Gestaltungs-Satzung ersetze die bisherige Gestaltungs-Fibel, die keine verbindliche Vorgabe war. Die nun beschlossene Satzung sei in enger Abstimmung mit dem hiesigen Heimat- und Kulturkreis sowie unter Einbeziehung des Landesamts für Denkmalpflege entstanden.


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