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Eine 25-Jährige hatte 0,6 Promille intus. Ein 18-Jähriger brachte es sogar auf fast 1,2 Promille, weshalb ihm ein Strafverfahren droht.

(ty) Zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer sind am gestrigen Abend beziehungsweise am frühen heutigen Morgen in Ingolstadt von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden. Gegen 21.30 Uhr wurde den Angaben zufolge eine 25-Jährige "Bei der Arena" gestoppt. Bei der Ingolstädterin ergab ein Alko-Test einen Wert von 0,6 Promille, weshalb ihr nun auch ein sattes Bußgeld droht. Gegen 1 Uhr kontrollierten die Beamten am Brückenkopf einen 18-Jährigen, der ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei ihm habe ein Test sogar knapp 1,2 Promille ergeben, weshalb für ihn eine Blutentnahme folgte. Er blickt einem Strafverfahren entgegen. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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