Allein in der vergangenen Nacht stellten die Beamten von der Freisinger Polizeiinspektion insgesamt zehn Zuwiderhandlungen fest.
(ty) Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, lag zuletzt im Kreis Freising mehrere Tage hintereinander über 100. Deshalb gelten dort seit Mittwoch verschärfte Regeln – darunter eine nächtliche Ausgangssperre. "In der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen erlaubt", verdeutlicht ein Polizei-Sprecher. Die Beamten von der Freisinger Inspektion haben allein in der vergangenen Nacht insgesamt zehn Verstöße gegen diese nächtliche Ausgangssperre registriert, wie heute gemeldet wurde. Den betroffenen Personen droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.
In Eichstätt haben Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion in der Nacht zum heutigen Samstag ein unerlaubtes Treffen von vier Jugendlichen aufgelöst. "Die 15- bis 17-Jährigen stammten aus vier verschiedenen Haushalten und trugen keinen Mund-Nasen-Schutz", berichtet dazu ein Polizei-Sprecher. "Auch Mindest-Abstände wurden nicht eingehalten, während sie zusammen auf einer Parkbank im Stadtgebiet verweilten." Das Treffen sei von den Gesetzeshütern beendet worden, außerdem seien die Erziehungs-Berechtigten informiert worden. Die Jugendlichen müssen nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Regelungen sowie demzufolge mit einem Bußgeld rechnen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.