Pkw-Lenker (46) soll im Rausch von der Strecke abgekommen sein. Nachdem sich sein Auto wieder auf der Straße befand, soll er betrunken weitergefahren sein.
(ty) Am frühen gestrigen Abend war gegen 18 Uhr bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion in Geisenfeld ein telefonischer Hinweis über einen Verkehrsunfall im Gemeinde-Bereich von Vohburg eingegangen. Ein blauer Mazda sei bei Irsching von der Straße abgekommen, so die Botschaft. Die Beamten, die auf dem Weg zu dem gemeldeten Unfallort waren, bemerkten nach eigenen Angaben auf der Anfahrt einen blauen Mazda, der allerdings an anderer Stelle am Fahrbahnrand stand. Im Zuge der Überprüfung habe sich dann herausgestellt, dass ein Pkw-Reifen platt war und dass der Wagen einen frischen Unfall-Schaden aufwies.
Der 46 Jahre alte Mazda-Lenker, der aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen stammt, stand laut Polizei unter nicht unerheblichem Alkohol-Einfluss. Ein Test habe bei ihm einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben. "Zunächst versuchte er sich noch herauszureden, dass ein Bekannter von ihm gefahren sei und jetzt zu Fuß weitergegangen wäre", berichtet ein Polizei-Sprecher. Diese Geschichte kauften ihm die Gesetzeshüter allerdings nicht ab. In Rücksprache mit dem besagten Freund sei außerdem abgeklärt worden, dass sich dieser ganz woanders befinde und nicht den Unfall-Wagen gesteuert habe.
Letztendlich habe der 46-Jährige zugegeben, mit dem Mazda von der Strecke abgekommen zu sein. Ein Traktor-Fahrer habe ihm dann dabei geholfen, den Pkw wieder auf die Straße zu kriegen. Nachdem der 46-Jährige dann mit seinem Mazda noch rund einen Kilometer zurückgelegt habe, habe er den kaputten Reifen an dem Unfall-Auto bemerkt. Als die Polizei gekommen sei, habe er diesen gerade wechseln wollen. Der 46-Jährige musste jedenfalls eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde gleich einkassiert. Den wird der Mann möglicherweise so schnell nicht wiedersehen.
Im Zuge des Strafverfahrens, das ihm nun bevorsteht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall, lauter der Vorwurf mitunter sogar auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Nach Angaben der Polizei wird gegen den 46-Jährigen jedenfalls jetzt wegen zweier im Raum stehender Pkw-Fahrten unter Alkohol-Einfluss ermittelt.