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43-Jährige war ohne Fahrerlaubnis mit einem Motor-Roller unterwegs. Auch der Halter des Gefährts kriegt Ärger.

(ty) Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion haben am gestrigen Vormittag im Gewerbe-Gebiet von Geisenfeld eine 43 Jahre alte Frau einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Gestoppt wurde sie gegen 11.10 Uhr, als sie gerade mit einem Motor-Roller unterwegs war. Wie heute mitgeteilt wurde, stellten die Gesetzeshüter im Zuge der Überprüfungen fest, dass die Frau, die auch im Gemeinde-Bereich von Geisenfeld wohnt, gar keine Fahrerlaubnis besitzt.

Gegen die Roller-Fahrerin sei deshalb ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden, berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Allerdings blüht nicht nur der 43-Jährigen jetzt handfester Ärger. Auch der Halter des Motor-Rollers müsse sich strafrechtlich verantworten, meldet die Polizei – und zwar wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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