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Es geht um vorgetäuschte Gewinne, für deren Auszahlung die vermeintlichen Glückspilze erst einmal blechen sollen. Tipps zur Prävention.

(ty) Ein 75-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Jetzendorf hat gestern Mittag einen Anruf von einer Frau erhalten, die sich laut Polizei als Mitarbeiterin des Gewinnspiels "Millionen-Chance" ausgegeben hat. Sie habe dem Mann dann weismachen wollen, dass er knapp 40 000 Euro gewonnen habe. Außerdem sei dem 75-Jährigen vorgegaukelt worden, dass auch bereits eine Rechtsanwältin zusammen mit einer Sicherheits-Firma auf dem Weg zu ihm sei, um ihm das Geld zu überbringen.

Vorher, so habe die unbekannte Frau weiter erklärt, müsse der vermeintliche Glückspilz allerdings 650 Euro als Gebühren-Vorausleistung erbringen. "Der Rentner durchschaute sofort die Masche und beendete das Gespräch mit sehr deutlichen Worten", teilte heute ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion mit. Immer wieder gibt es derartige Anrufe, in denen die Kriminellen am anderen Ende der Leitung ihren potenziellen Opfern stattliche Gewinnen vortäuschen. Die Kripo warnt immer wieder vor dieser Masche und gibt Präventions-Hinweise.

Was die Polizei rät, wenn Sie angeblich gewonnen haben:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefon-Nummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkarten-Nummern oder Ähnliches.

 

  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefon-Nummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertrags-Abschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucher-Zentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bank-Berater.

 

  • Teilen Sie Ihrem Telefon-Anbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungs-Betrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrift-Einzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
  • Weitere offizielle Informationen der Polizei zu dieser Masche gibt es auch unter diesem Link.

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