Eigentlich waren die Beamten wegen Ruhestörung gerufen worden. Allen Feiernden droht jetzt ein Bußgeld.
(ty) In der Nacht zum heutigen Samstag ist den Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion eine Ruhestörung in einem Haus "Am Oberen Tor" in Schrobenhausen gemeldet worden. Als die Gesetzeshüter daraufhin dort angerückt waren und das Gebäude betraten, stellten sie nach eigener Schilderung bereits im Treppenhaus laute Musik fest. "In der Wohnung, aus der die Musik kam, wurden vier Personen aus vier verschiedenen Hausständen angetroffen", so ein Polizei-Sprecher. Dies verstoße gegen die aktuell wegen der Corona-Pandemie geltenden Infektions-Schutz-Regelungen. Aus diesem Grund sei die Feier aufgelöst worden. Allen vier Leuten droht nun ein Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.