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Rechtzeitig verlängern lassen: Wer trotz abgelaufener Fahrerlaubnis-Klasse ein entsprechendes Fahrzeug steuert, begeht eine Straftat.

(ty) Fahrerlaubnis-Inhaber, die die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE (Lkw und Bus) besitzen, sollten ihren Karten-Führerschein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob die befristeten Klassen noch gültig und nicht bereits erloschen sind. Darauf hat das Pfaffenhofener Landratsamt heute hingewiesen. "Die Überprüfung ist möglich, wenn Sie Ihren Karten-Führerschein zur Hand nehmen und auf der Rückseite in der Spalte 11 nachsehen", erklärt Monika Reisner von der hiesigen Fahrerlaubnis-Behörde. "Dieses Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrerlaubnis-Klasse erloschen."

Wichtig ist: "Wird ein Fahrzeug einer abgelaufenen Klasse gefahren, handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis." Die Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klassen könne bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, ohne dass dem Antragsteller dadurch ein Nachteil entstehe. "Eine frühzeitige Antragstellung ist insbesondere deshalb auch sinnvoll, da der Zeitraum der Antrags-Bearbeitung und die Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin variieren können", erklärt Reisner. Und betont: "Die Führerschein-Klasse gilt erst dann als verlängert, wenn das Führerschein-Dokument ausgehändigt wurde."

Sofern eine Fahrerlaubnis-Klasse bereits abgelaufen sei, könne ein Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Hierzu sei jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller die jeweiligen Klassen auch gefahren hat – Stichwort: Fahrpraxis-Nachweis. Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen; hier der direkte Link. Für weitere Fragen ist die Fahrerlaubnis-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 507 erreichbar.


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