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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Ingrid Schmid übernimmt

(ty) "Seit nunmehr fünf Jahren konnte die pädagogische Qualitäts-Begleitung (PQB) im Landkreis Pfaffenhofen durch den sehr erfolgreichen Einsatz von Waltraud Karl als fester Bestandteil des Qualitäts-Netzwerkes für die Kinder-Tages-Einrichtungen etabliert werden", heißt es aus dem Landratsamt. Im April sei diese Stelle mit Ingrid Schmid (Foto oben) nun neu besetzt worden. Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin, Kunst-Therapeutin und "Safe"-Mentorin; "Safe" steht für "Sichere Ausbildung für Eltern".

Viele Einrichtungen im Landkreis nutzen laut Landratsamt PQB als träger-übergreifendes Unterstützungs-System, um sich durch Vorort-Schulungen und Beratung in ihrer pädagogischen Haltung und Arbeitsweise weiterzuentwickeln. Im Blick der pädagogischen Qualitäts-Begleitung stehe die gute Beziehung zwischen den Fachkräften und den Kindern als Grundlage für erfolgreiche Bildungs-Prozesse in der Kinder-Tages-Einrichtung. "Die Qualität ihrer Interaktionen ist entscheidend für die gute Gestaltung von Lern-und Entwicklungs-Prozessen der Kinder."

Sie freue sich sehr über ihr neues Aufgabengebiet als PQB, sagt Schmid, um in Zusammenarbeit mit den Leitern und Kollegen aktuelle Bedarfe, Fragen und Themenstellungen der Einrichtung zu klären sowie für die Kinder und ihre Familien die Bildungsqualität im Landkreis Pfaffenhofen weiter zu festigen. Zu erreichen ist Ingrid Schmid telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 115 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Informationen zur PQB gibt es unter www.ifp.bayern.de.

Kostenlose Energie-Sprechstunden

(ty) Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden die regelmäßigen Energie-Sprechstunden des Landkreises Pfaffenhofen derzeit bekanntlich nur telefonisch durchgeführt. An den kommenden Montagen – 26. April sowie 3. und 10. Mai – können sich interessierte Bürger wieder kostenlos von Fachleuten beraten lassen. Termine werden an den beiden Abenden jeweils zwischen 17.30 und 20.10 Uhr vergeben. Eine Anmeldung zu den Terminen ist im Landratsamt bei Harald Wunder unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 99 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energie-Ausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkosten-Abrechnung richtig? Unter anderem auf diese Fragen gibt es kostenlose Antworten. Der Landkreis bietet regelmäßig kostenlose Energie-Sprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energie-Einsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energie-Effizienz bei Neubau und Sanierung beraten. "In den Sprechstunden (jeweils 40 Minuten) wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energie-Effizienz und erneuerbare Energien geboten", heißt es aus der Kreisbehörde.

Sperrung in Pfaffenhofen

(ty) Die Weiherer Straße in Pfaffenhofen ist am kommenden Mittwoch, 28. April, und Donnerstag, 29. April, zwischen Türltorstraße und Schlachthofstraße in beiden Richtungen gesperrt. Das wurde aus der Stadtverwaltung gemeldet. "In dieser Zeit finden dort Asphaltierungs-Arbeiten statt", heißt es zur Erklärung. Auch die Stadtbus-Linien 4.1 und 4.2 seien von der Sperrung betroffen. Die Umleitung erfolge über die Türltorstraße und die Schlachthofstraße beziehungsweise Grabmeirstraße. Anlieger könnten die Weiherer Straße in Richtung Innenstadt bis zur Baustelle befahren.

Die Stadtbus-Linien 4.1 und 4.2 werden an beiden Tagen umgeleitet und können Haltestellen zum Teil nur eingeschränkt bedienen. Die Linie 4.1 fahre nach der Haltestelle "Feuerwehrhaus" über die Haltestelle "Evangelische Kirche" direkt zum Bahnhof, die Linie 4.2 nach der Haltestelle "Weihern" ebenso. Fahrgäste könnten an der "Evangelischen Kirche" aussteigen, um schneller ins Zentrum zu gelangen. Die Haltestellen "Kreisel", "Ingolstädter Straße", "Hauptplatz" und "Schulstraße" werden nur auf dem Weg in Richtung Heißmanning / Eco-Quartier bedient.

Online-Seminar zur Aufsichtspflicht

(ty) Jugendschutz-Bestimmungen, Aufsichtspflicht und Haftung sind Begriffe innerhalb der Jugendarbeit, die oftmals verunsichern und nicht selten erschrecken. Um Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit diese Unsicherheit zu nehmen, bietet das "Koordinierungs-Zentrum bürgerschaftliches Engagement" im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gemeinsam mit der kommunalen Jugendarbeit des Landkreises ein Seminar an, das wichtige rechtliche Aspekte aufzeigen und Ehrenamtlichen die Souveränität geben soll, Freizeit-Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen korrekt zu gestalten.

Folgende Themen können laut Ankündigung unter anderem behandelt werden: Wie entsteht die Aufsichtspflicht? Wann beginnt und wo endet die Aufsichtspflicht? Wie erfüllen Jugendleiter ihre Aufsichtspflicht korrekt? Welche zu Jugendschutz-Bestimmungen sind zu beachten? Was sind die Folgen einer Aufsichtspflicht-Verletzung? Weitere Themen seien: Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern, zulässige pädagogische Freiräume, Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung. Das Seminar richte sich an ehrenamtliche Jugendleiter und weitere Ehrenamtliche in der Jugendarbeit – vor allem für gemeindliche Ferienprogramme von Ehrenamtlichen.

Referent ist der Rechtsanwalt Markus Laymann, der seit Jahren deutschlandweit als Referent in der Ausbildung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen tätig ist. Das Online-Seminar findet statt am Dienstag, 11. Mai, von 19 bis 21 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis 4. Mai per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und online unter www.neuburg-schrobenhausen.de/kobe möglich. Bei der Anmeldung sollte zusätzlich zu den Kontakt-Daten auch die Vereins-Zugehörigkeit angeben werden.

 

Zuschüsse für Kneipp-Projekte

(ty) Die ersten 19 Projekte aus dem Kneipp-Förderprogramm des bayerischen Wirtschafts-Ministeriums können realisiert werden. Die Förderbescheide werden noch in dieser Woche von den Bezirksregierungen an die Gemeinden versendet, wie heute gemeldet wurde. "Kneipp war ein Pionier im bayerischen Gesundheits-Tourismus und seine Lehre ist bis heute ein fester Bestandteil dieses Gesundheits-Tourismus. Viele bayerische Tourismus-Destinationen und Erholungsorte bis hin zu den hoch prädikatisierten Kneipp-Kurorten und -Heilbädern bieten ihren Gästen therapeutische Hilfe auf Grundlage der Kneipp'schen Lehre", so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

"Zu einem hochwertigen Kneipp-Therapie-Angebot gehört auch eine adäquate, zeitgemäße und moderne Infrastruktur", so der Minister weiter. "Ich bin überzeugt, dass unsere Kneipp-Anlagen in diesem Jahr bayernweit in neuem Glanz erstrahlen und unseren Gästen bei Prävention, Genesung und Gesund-Erhaltung eine wertvolle therapeutische Unterstützung geben – gerade in Zeiten der Corona-Pandemie." Die ersten Förderbescheide gehen laut heutiger Mitteilung an die Kommunen Alfeld, Bad Berneck, Bad Kötzting, Bad Neualbenreuth, Bad Wörishofen, Bissingen, Hersbruck, Neuburg an der Donau, Neuschönau, Nüdlingen, Ottobeuren, Pottenstein, Rieneck, Schönau am Königssee, Schongau, Stöttwang, Thüngen, Türkheim und Wallgau.

Mit staatlicher Unterstützung könnten diese Gemeinden nun ihre eingereichten Projekte verwirklichen. Parallel dazu prüfen die Bezirksregierungen in den kommenden Wochen abschließend die weiteren Anträge, so das Wirtschafts-Ministerium. Es fördert im Rahmen des Sonderprogramms "Touristische Infrastruktur – Kneipp-Anlagen" nach eigenem Bekunden aktuell 106 Kneipp-Projekte mit insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Das Programm "Touristische Infrastruktur – Kneipp-Anlagen" wurde anlässlich des 200. Geburtstags von Pfarrer Sebastian Kneipp aufgesetzt und unterstütze die Kommunen bei Errichtung, Erweiterung, Instandsetzung, Umbau und Modernisierung von öffentlich zugänglichen Kneipp-Anlagen. Voraussetzung sei, dass die Anlagen von den Gästen kostenfrei genutzt werden können. Die Höhe der Förderung hänge davon ab, wie viel die Gemeinde in die Kneipp-Anlage investiere. Die Eigenbeteiligung betrage mindestens zehn Prozent.

6000 Corona-Impfdosen für Obdachlose

(ty) Der Freistaat startet ab Mai niederschwellige Corona-Impf-Angebote für obdachlose Menschen. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek heute hingewiesen. "Obdachlose Menschen sind in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer Lebensumstände eine besonders schutzlose Gruppe. Wir wollen deshalb ein flexibles Impf-Angebot direkt zu diesen Menschen bringen", sagte er. Der Freistaat stelle ab der nächsten Woche 6000 Impfdosen für obdachlose Menschen zur Verfügung. Damit könnten die Impf-Zentren "Mobile Impf-Teams" direkt zu den Obdachlosen schicken. "Diese Impf-Angebote sollen immer an dem gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt werden, um den Zugang zur Impfung insgesamt zu erleichtern."

Holetschek unterstrich: "Wir wollen damit gezielt auf die Menschen zugehen, die nicht in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und somit faktisch auf der Straße leben. Hier geht es um Menschen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsort haben und das bestehende Hilfesystem aus unterschiedlichen Gründen meiden. Gerade auch diese Menschen, die zu den Schwächsten unserer Gesellschaft gehören, müssen wir erreichen und vor dem Corona-Virus schützen."

Das bayerische Gesundheits-Ministerium habe die Impf-Zentren gebeten, ihren Impfstoff-Bedarf für die Impfung von Obdachlosen zu melden." Sozialministerin Carolina Trautner, die auch Vorsitzende der "Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern" ist, betonte: "Wir haben die Schwächsten unserer Gesellschaft im Blick, die unsere Hilfe gerade jetzt besonders brauchen. Obdach- und wohnungslose Menschen stehen weiterhin vor besonderen Herausforderungen. Neben zahlreichen Projekten und Hilfsangeboten über die Stiftung Obdachlosenhilfe wollen wir nun auch ein unkompliziertes Impf-Angebot machen."

Grundsätzlich gelte auch hier die vom Bund vorgegebene Impfreihenfolge; auf der Straße lebende Menschen gehörten zur Priorisierungs-Gruppe 3 und haben Anspruch auf Impfung mit erhöhter Priorität. Holetschek: "Wir werden keine unnötigen bürokratischen Hindernisse schaffen. Ein abgelaufener Personalausweis wird bei niemandem die Impfung verhindern. Gerade Menschen, die – möglicherweise auch schon länger – auf der Straße leben, haben oftmals multiple und mitunter schwere Erkrankungen, können diese jedoch nicht mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. Wir müssen daher für diese Menschen einen möglichst unbürokratischen Weg zur Schutzimpfung anbieten."

Gemeinsam mit den Sozialverbänden der Obdachlosenhilfe biete das bayerische Gesundheits-Ministerium zudem bereits im Zuge der laufenden Impf-Kampagne ein Impf-Angebot für wohnungslose Menschen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht seien. Diese hätten in Priorisierungs-Gruppe 2 mit hoher Priorität Anspruch auf Impfung. Die Sozialverbände haben das Personal der jeweiligen Wohnungslosenhilfe-Einrichtungen gebeten, den wohnungslosen Menschen bei der Registrierung für den Impftermin behilflich zu sein.

 


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