Nächtliche Ausgangssperre, Kontakt-Beschränkung, Einkaufen, Dienstleistungen, Sport. Erläuterungen des Landratsamts zu den Regelungen.
(ty) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist in dieser Woche die so genannte Bundesnotbremse beschlossen worden. Im Freistaat wurde die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung bereits entsprechend angepasst. "In Bayern gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Regeln", fasste das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag zusammen; an einigen Stellen gebe es aber Änderungen durch den Bund. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Pfaffenhofen laut heutiger Mitteilung des Robert-Koch-Instituts (RKI) 207,4. Er liegt damit weiterhin über der maßgeblichen Marke von 100. Für den Kreis Pfaffenhofen gelten daher laut Landratsamt ab diesem Wochenende folgende Regelungen:
Nächtliche Ausgangssperre
"Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung weiterhin untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor", erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: "Während der Bund eine Ausnahme zwischen 22 und 24 Uhr für körperliche Bewegung im Freien vorsieht, ist das in Bayern nicht erlaubt."
Kontakt-Beschränkungen
"Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt", heißt es von der Landkreis-Behörde. Hierzu sollte man wissen: "Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht."
Einkaufen und Dienstleistungen
Über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 (bisher 200) sei die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks-Betriebe untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Laden-Geschäften ("Click & Collect") sei zulässig. Entgegen dem Bundesgesetz müssten in Bayern auch Buchläden, Blumen-Geschäfte und Garten-Center geschlossen bleiben; hier dürfe ebenfalls nur per "Click & Collect" (Ware vorbestellen und abholen) eingekauft werden.
Weiterhin normal geöffnet seien: der Lebensmittelhandel inklusive Direkt-Vermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versand-Handels, Reinigungen und Waschsalons; der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.
Körpernahe Dienstleistungen
"Körpernahe Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt", so das Landratsamt. Eine Ausnahme gelte für Friseure und Fußpflege. Hier müsse aber vom Kunden ein negatives Corona-Testergebnis eines PCR-, Antigen oder Selbst-Tests vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden sei.
Sport
Es sei nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. "Das Bundesgesetz sieht hier eine Ausnahme für gemeinsamen kontaktlosen Sport im Freien für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vor. In Bayern ist das weiterhin nicht erlaubt", erklärt das Landratsamt.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Zur aktuellen Lage vor Ort: Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden