...vor dem Hintergrund der Geflügel-Pest sind weiterhin Sicherheits-Maßnahmen einzuhalten. Zudem gilt ein Fütterungs-Verbot für Wildvögel.
(ty) Ab dem morgigen Freitag, 30. April, ist die wegen der grassierenden Geflügel-Pest angeordnete Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im Kreis Pfaffenhofen aufgehoben. Das wurde heute aus dem Landratsamts mitgeteilt. Ebenso ist es den Angaben zufolge dann nicht mehr erforderlich, dass Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Tieren im Bestand-Register ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. "Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren müssen zudem keine ergänzenden Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen", heißt es weiter. Bestimmte Regeln gelten aber weiterhin, nachfolgend die Details.
Das Pfaffenhofener Landratsamt hebt seine Allgemein-Verfügung vom 5. März dieses Jahres hinsichtlich der Aufstallungs-Pflicht von Geflügel weitgehend auf. Allerdings gelten vor dem Hintergrund der Geflügel-Pest noch einige Regelungen. Nach Angaben der Behörde besteht weiterhin das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden. Außerdem müssten weiterhin verschiedene Bio-Sicherheits-Maßnahmen eingehalten werden, um einer Ausbreitung der Geflügel-Pest vorzubeugen. "Halter von Geflügel bis einschließlich 1000 Stück Geflügel haben demnach sicherzustellen, dass
♦ die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einweg-Schutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einweg-Schutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
♦ Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einweg-Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird.
♦ nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden.
♦ betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügel-Transports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden
♦ Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügel-Haltung eingesetzt und entweder in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden.
♦ eine ordnungsgemäße Schadnager-Bekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden
♦ der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden.
♦ eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird."
Außerdem betont das Landratsamt in einer aktuellen Mitteilung: "Für Wildvögel – hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungs-Verbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen."