Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, mehr Präsenz-Unterricht, Perspektive für Außen-Gastro und Kinos, touristische Angebote bald wieder erlaubt. Die heutigen Beschlüsse im Detail.
(ty) Im Freistaat stehen deutliche Lockerungen der Corona-Regeln bevor. Der bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass ab übermorgen Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Ab Montag findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind ab Montag auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls ab 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Die Regelungen bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre gelten indes weiterhin. Nachfolgend die heutigen Kabinett-Beschlüsse im Detail.
"Die dritte Welle der Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für erhebliche Infektionszahlen in Bayern und Deutschland", fasste die bayerische Staatskanzlei per Pressemitteilung nach der heutigen Kabinett-Sitzung zusammen. "Die Intensiv-Stationen sind immer noch hoch belastet." Gleichwohl seien erste Anzeichen der Besserung erkennbar: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen sei leicht rückläufig und die Zahl der Impfungen sei deutlich angestiegen. "Vor diesem Hintergrund gelten zwei Prinzipien", heißt es weiter.
Erstens: "Die Infektionszahlen müssen weiter gesenkt werden. Die Regelungen der Notbremse bleiben deswegen in Kraft. Nur so können die Intensiv-Stationen entlastet werden." Zweitens: "Geimpfte und Genesene müssen ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, denn von ihnen gehen weniger Ansteckungs-Risiken aus." Erleichterungen für Geimpfte und Genesen "erfolgen entlang des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht". Nach denselben Grundsätzen könnten das Vorgehen in der Pandemie weiterentwickelt und Lockerungen vorbereitet werden. Vor diesem Hintergrund habe die bayerische Staatsregierung heute folgende Beschlüsse gefasst:
♦ Die zwölfte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV) und die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) werden jeweils bis einschließlich 6. Juni dieses Jahres verlängert.
♦ Bayern gehe voran und stelle bereits ab Donnerstag, 6. Mai, – und damit früher als der Bund – vollständig geimpfte und genesene Personen in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. "Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontakt-Beschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantäne-Pflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt", so die bayerische Staatskanzlei. Die besonderen Schutz-Maßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen – genannt wurden etwa Alten- und Pflegeheime – bleiben den Angaben zufolge unberührt. Die bekannten "AHA-L-Hygiene-Regeln" gelten für alle weiter.
♦ Die derzeit geltenden Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre gelten laut heutigem Beschluss bis 6. Juni unverändert fort. Ab dem 7. Juni werde wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung übernommen.
♦ "Die Zahl der Landkreise mit einer Siebe-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an", so die bayerische Staatskanzlei. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 beziehungsweise unter 50 könnten die Kreisverwaltungs-Behörden unter den Voraussetzungen des Infektions-Schutz-Gesetzes ab 10. Mai die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außen-Gastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien sollen die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygiene-Maßnahmen, Tests und Termin-Buchungen) erstellen.
♦ "Ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateur-Ensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren", heißt es weiter. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege sollen dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Proben-Möglichkeiten für Laien- und Amateur-Ensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen.
♦ "Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nummer 1", so die Staatskanzlei. Touristische Angebote werden den Angaben zufolge deshalb in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ab Freitag, 21. Mai, wieder zugelassen. "Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze", wurde dazu erklärt. Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (unter anderem Termin-Vereinbarungen, 48-Stunden-Tests, Abstands- und Hygiene-Maßnahmen) für inzidenz-abhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept müsse die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenz-Entwicklung vorsehen. Das Gleiche gelte für spezielle touristische Infrastrukturen.
♦ "Die Tourismus-Branche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft und besonders schwer von den Corona-Maßnahmen betroffen", wurde ferner proklamiert. Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werde ein Tourismus-Programm zur Überwindung der Folgen der Corona-Krise und einem Neustart der Branche entwickeln sowie dem nächsten Ministerrat darüber berichten. Dabei solle der Schwerpunkt des befristeten Programms auf der Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere der Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.
♦ Zum Thema Schul-Unterricht wurde folgendes erklärt: Ab Montag, 10. Mai, finde für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht (mit Mindest-Abstand) oder Wechsel-Unterricht statt. Für die vierte Klasse bleibt es beim bisherigen System. Ab dem 7. Juni werde im Freistaat an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenz-Unterricht (mit Mindest-Abstand) oder Wechsel-Unterricht zugelassen.
♦ "Die Corona-Pandemie hat zu Beeinträchtigungen des Unterrichts-Betriebs und zu pandemie-bedingten Lernrückständen und psychosozialen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern geführt", wurde heute dargelegt. Ziel müsse sein, sie im Rahmen eines umfassenden Bildungs-Monitorings mit einem breiten und bedarfsgerechten Angebot an Maßnahmen zu unterstützen, um die Chancen-Gleichheit und Bildungs-Gerechtigkeit zu wahren. Vor diesem Hintergrund bekräftige der Ministerrat das am 23. März beschlossene Konzept der bildungs-politischen Maßnahmen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werde gebeten, über die Ausgestaltung und den Umsetzungsstand der Unterstützungs-Angebote – einschließlich Lernstands-Erhebung, Zeitplan abhängig vom weiteren Pandemie-Geschehen, Monitoring- sowie Kommunikations-Strategie – zu berichten.
♦ Ab 10. Mai werden laut heutigem Beschluss des Ministerrats alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindest-Abstand, Hygiene-Konzept, FFP2-Masken-Pflicht, Quadratmeter je Kunde). Hundeschulen werden demnach ebenfalls ab 10. Mai in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.
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