Geschäfte des Einzelhandels dürfen ab morgen öffnen, Kunden brauchen Termin und negativen Test. Lockerungen auch für Grund- und Förderschulen.
(ty) Das Kelheimer Landratsamt ändert laut heutiger Mitteilung nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern seine Zählweise in Bezug auf die Unterschreitung maßgeblicher Schwellenwerte der Sieben-Tage-Inzidenz. Konkret geht es darum, an wie vielen Tagen in Folge ein bestimmter Inzidenz-Wert unterschritten wurde. Die Behörde wird nach eigenem Bekunden dabei ab sofort jeden Tag in seine Zählweise einbeziehen; zuvor waren Sonn- und Feiertage im Kreis Kelheim nicht berücksichtigt worden. Durch die Übernahme dieser Zählweise ergeben sich bezüglich Schule und Einzelhandel ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, erste Erleichterungen bei den Corona-Regelungen für den Landkreis. Nachfolgend die Details und die Hintergründe.
Zum Hintergrund wurde heute in einer Pressemitteilung dargelegt: "In seiner ursprünglichen Zählweise berief sich das Landratsamt Kelheim auf Paragraf 28b, Absatz 2, des Infektions-Schutz-Gesetzes. Die Zählung nur der Werktage für das Außer-Kraft-Treten von Infektions-Schutz-Bestimmungen ist darin bundesrechtlich vorgegeben. Dieses Vorgehen findet im Übrigen auch in mehreren Bundesländern (unter anderem Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) Anwendung. Zur Vereinfachung dieser Regelung trifft allerdings die zwölfte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung eine abweichende Bestimmung, in der geregelt ist, dass jeder Kalendertag gezählt wird. Dieses Vorgehen soll bayernweit Anwendung finden."
"Ich möchte betonen, dass das Landratsamt Kelheim alle infektions-schutz-rechtlich möglichen Erleichterungen befürwortet und begrüße daher die rechtliche Klarstellung des Sachverhalts", kommentierte der Kelheimer Landrat Martin Neumeyer (CSU). Seine Behörde gab zugleich bekannt, dass im Landkreis zwei maßgebliche Schwellenwerte der Sieben-Tage-Inzidenz – also der Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten seien und dass damit nun die Voraussetzungen für neue Regelungen geschaffen seien. Bezüglich von Schulen ist der Schwellenwert 165 von Bedeutung, in Sachen Einzelhandel der Wert 150.
Neue Regelungen für die Schulen:
- Zu den Grundschulen erklärte das Landratsamt: "Alle Jahrgangsstufen wechseln in den Wechsel- beziehungsweise Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand."
- Zu den Förderschulen wurde mitgeteilt: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen wechseln in den Wechsel- beziehungsweise Präsenz-Unterricht."
- Zu den weiterführenden Schulen wurde erklärt: "Bis zu den Pfingst-Ferien gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter."
- Die genannten neuen Regelungen für Grund- und Förderschulen werden laut Landratsamt ab morgen, 19. Mai, umgesetzt. Das Schulamt stehe im Austausch mit den Schulen. "Bei Fragen zur Öffnung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule", so ein Behörden-Sprecher.
Neue Regelungen für den Einzelhandel:
Laden-Geschäfte des Einzelhandels dürfen nach Angaben des Landratsamts unter den Voraussetzungen der zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, öffnen. "Es entsteht für Einzelhändler somit kein zeitlicher Verzug, da der Schwellenwert 150 der Sieben-Tage-Inzidenz ohnehin erst am Montag, 17. Mai, zum fünften Mal in Folge unterschritten wurde", teilt die Behörde zur Änderung der Zählweise mit.
Kundinnen und Kunden müssen den Angaben zufolge vor einem Besuch einen Termin vereinbaren ("Click & Meet") und einen höchstens 24 Stunden vor dem Termin vorgenommenen negativen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest vorweisen. Vollständig gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen seien vom Erfordernis des Test-Nachweises ausgenommen.
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