Die heutigen Beschlüsse des Ministerrats, auch zu Schulen, Kitas, Messen und Hilfs-Programmen, im Überblick.
(ty) Im Freistaat stehen weitere Erleichterungen bei den Corona-Regelungen bevor. Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem beschlossen, dass Freibäder und Fitness-Studios in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Ebenfalls wieder möglich sind Kultur- und Sport-Veranstaltungen mit Zuschauern sowie Ensemble-Proben. Weitere Kabinetts-Beschlüsse betreffen den Betrieb in Kitas und Schulen sowie die bayerischen Hilfs-Programme. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail.
"Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. "Das zeigt: Die Schutz-Maßnahmen greifen und die Impfungen wirken." Die Sieben-Tage-Inzidenz – also der Wert der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – liege seit vergangenem Freitag für den Freistaat wieder unter 100. Auch die Belegungs-Situation in den Intensiv-Stationen habe sich dadurch leicht entspannt. Es stehe immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern bleibe auf hohem Niveau. 38 Prozent der Bevölkerung haben laut heutiger Mitteilung eine Erst-Impfung gegen Corona erhalten; mehr als jeder Zehnte sei vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaube weitere inzidenz-abhängige Erleichterungen. Vor diesem Hintergrund habe die bayerische Staatsregierung heute folgende Beschlüsse gefasst.
Kitas und Schulen
Ab 25. Mai wird werde Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/22 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschul-Kinder), in Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 im – eingeschränkten – Regelbetrieb zugelassen. Ab 7. Juni (nach den Pfingstferien) werde der Wert der Sieben-Tage-lnzidenz für die Schließung von Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt. "Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer Sieben-Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt", heißt es weiter.
"Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität", so die bayerische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kinder-Tages-Betreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, werde die bayerische Test-Strategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zwei Mal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinder-Betreuungs-Einrichtungen, in heilpädagogischen Tagesstätten und in schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.
Ab 7. Juni finde in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenz-Unterricht – ohne Mindest-Abstand – für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni sei für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichts-Maske ("OP-Maske") auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
Kultur-Veranstaltungen
Ab 21. Mai seien Kultur-Veranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern – feste Sitzplätze – in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt. "Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateur-Ensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen", wurde dazu erläutert. Für die Besucher gelte eine Testpflicht. Allerdings: "Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50." Das Nähere regle das entsprechende Rahmen-Hygiene-Konzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Ensemble-Proben
"Laien- und Amateur-Ensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungs-Landschaft in Bayern", so die Staatskanzlei weiter. Die Möglichkeit, dass ab 21. Mai Proben für Laien- und Amateur-Ensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hatte der bayerische Ministerrat – wie berichtet – bereits am 10. Mai eröffnet. Um Planungs-Sicherheit für alle zu ermöglichen, beauftrage der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmen-Hygiene-Konzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege "umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen", wurde heute ergänzt.
Freibäder
Ab 21. Mai können laut heutigem Beschluss die Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist den Angaben zufolge die Beachtung des entsprechenden Rahmen-Hygiene-Konzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro Quadratmeter etc.), ein Termin und ein negativer Corona-Test. "Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50", ergänzte die Staatskanzlei.
Sport-Events
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 werden laut heutigem Kabinett-Beschluss ab 21. Mai bei Sport-Veranstaltungen im Freien – hierzu zählen auch Freiluft-Stadien mit überdachten Zuschauer-Plätzen – Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kultur-Veranstaltungen im Freien zugelassen. Das heiße: Testpflicht, feste Plätze, maximal 250 Zuschauer. Die Testpflicht entfalle in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50.
Fitness-Studios
Fitness-Studios dürfen laut heutigem Ministerrats-Beschluss ab 21. Mai in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung seien ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygiene-Maßnahmen (Abstands-Pflicht, FFP2-Masken-Pflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfalle in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50.
Messen
"Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messe-Betriebs", heißt es aus der Staatskanzlei. Der Ministerrat stelle deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektions-Geschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messe-Betriebs spätestens zum 1. September möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hänge dabei vom weiteren Verlauf des Pandemie-Geschehens ab.
Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygiene-Konzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, habe der Ministerrat die Durchführung der Messe "TrendSet" von 10. bis 12. Juli als "Pilotmesse" beschlossen. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmen-Hygiene-Konzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sei in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden.
Dabei seien sowohl das aktuelle Infektions-Geschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen. "Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen", wurde zum heutigen Beschluss erläutert.
Förderungen
Die bayerische Staatsregierung beschloss den Angaben zufolge einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerrats-Beschlusses vom 4. Mai das befristete Programm "Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft" in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro. "Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar", so die Staatskanzlei. Insbesondere sei an folgende Maßnahmen gedacht: "Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitäts-Tourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktions-Kreisläufe setzt."
Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeits-Coaching solle die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. "Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30 000 Euro mit Fördermitteln unterstützt." Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten solle gefördert werden. So könnten Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstütze barrierefreie Online-Angebote und solle das "Reisen für Alle" stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, werde die Errichtung von E-Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.
Der Ministerrat beauftragt laut heutiger Mitteilung den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme – Soloselbstständigen-Programm, Spielstätten- und Veranstalter-Programm sowie Hilfsprogramm für Laienmusik-Vereine – im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungs-Programm rückwirkend zum 1. Januar für Amateur-Theater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat habe darüber hinaus beschlossen, zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungs-Programms bis zu zehn Millionen Euro aus dem "Sonderfonds Corona-Pandemie" zur Verfügung zu stellen.
Der Ministerrat beauftragte heute laut Staatskanzlei die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kino-Unterstützungs-Programms bis 31. Dezember für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. "Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kino-Unterstützungs-Programm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden", heißt es abschließend.