Weil die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge den Wert von 50 unterschritten hat, gelten ab Montag, 31. Mai, neue Regeln. Hier die Zusammenfassung.
(ty) Ab dem kommenden Montag, 31. Mai, gelten im Kreis Neubug-Schrobenhausen neue Corona-Regelungen. Da die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – an fünf aufeinander folgenden Tagen (25. Mai bis einschließlich heute) den Wert von 50 unterschritten hat, sind laut Landratsamt weitere Erleichterungen möglich. "Im Bereich der Kontakt-Beschränkungen ändert sich vorerst nichts", wird allerdings betont: "Hier gilt weiterhin die Regelung: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen." Zusammenfassend gelten laut Landratsamt – unter Berücksichtigung der weiteren Hygiene-Maßnahmen und -Konzepte – im Wesentlichen folgende Regelungen.
Private Zusammenkünfte
"Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 sind Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, erlaubt", erklärt die Landkreis-Behörde. "Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht." Gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen blieben "bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht".
Einzelhandel
"Die Öffnung von Laden-Geschäften aller Art mit Kundenverkehr ist zulässig", so das Landratsamt.
Handwerks-Betriebe und körperferne Dienstleistungen
Laden-Geschäfte der körperfernen Dienstleistungs-Betriebe und der Handwerks-Betriebe dürfen laut Landratsamt inzidenz-unabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 – unter den für Laden-Geschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen
"Körpernahe Dienstleistungen können nach vorheriger Termin-Vereinbarung und Kontaktdaten-Erfassung angeboten werden", erläutert das Landratsamt zu den Regelungen ab Montag. Ein negativer Corona-Test-Nachweis sei nicht erforderlich.
Museen, Ausstellungen
Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten ist nach Angaben des Landratsamts eine vorherige Termin-Buchung und Kontakt-Datenerhebung nicht erforderlich.
Laien-und Amateur-Ensembles
"Proben für Laien- und Amateur-Ensembles sind möglich", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
"Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig", erklärt die Behörde weiter.
Hundeschulen
Hundeschulen seien bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.
Tages-Betreuung für Vorschul-Kinder
Die Kinder-Tages-Betreuungen können laut Landratsamt ab Montag, 31. Mai, regulär öffnen.
Übernachtungs-Angebote
Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen erklärt hierzu: "Übernachtungs-Angebote zu touristischen Zwecken, insbesondere Hotels, Beherbergungs-Betriebe, Jugend-Herbergen und Camping-Plätze, sind wieder möglich." Zulässig seien im Rahmen des Übernachtungs-Angebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellness-Angebote gegenüber Übernachtungsgästen – Voraussetzung sei, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Test-Nachweis verfügen.
Zur aktuellen Situation vor Ort:
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