Unter anderem gilt ab sofort: "Die Außen-Gastronomie darf ohne vorherige Termin-Buchung öffnen. Ein Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich."
(ty) Weil die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – stabil unter 50 liegt, habe das bayerische Gesundheits-Ministerium sein Einvernehmen für weitere Öffnungs-Schritte im Kreis Neuburg-Schrobenhausen erteilt. Das wurde heute aus dem Landratsamt erklärt. Und Landrat Peter von der Grün ergänzte: "Da das Einvernehmen des Gesundheits-Ministeriums erst am heutigen Montag einging, tritt die aktuelle Allgemein-Verfügung rein formell erst am morgigen Dienstag in Kraft." Weil aber die rechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt seien, gilt laut Landratsamt tatsächlich bereits ab heute – neben den automatisch inzidenz-abhängigen Regelungen – folgendes:
Außen-Gastronomie
Die Außen-Gastronomie darf ohne vorherige Termin-Buchung öffnen. Ein Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich.
Theater, Konzerthäuser und Kinos
Der Besuch ist ohne Corona-Test-Nachweis möglich.
Kultur-Events im Freien
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wird unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Ein negativer Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich.
Sport
Erlaubt sind die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung der Innen-Bereiche von Sportstätten sowie die Ausübung von Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Ein negativer Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich.
Fitness-Studios
Fitness-Studios können nach vorheriger Termin-Buchung öffnen.
Sport-Events
Sport-Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden zudem unter freiem Himmel für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Ein negativer Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich.
Freibäder
Freibäder können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Termin-Buchung öffnen. Ein negativer Corona-Test-Nachweis ist nicht erforderlich
Tourismus und Freizeit
Erlaubt ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seen-Schifffahrt im Ausflugs-Verkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebus-Verkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Natur-Führungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.
Zur aktuellen Situation vor Ort:
Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen