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Hier die wichtigsten Infos, auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die zweite Rate der diesjährigen Abfall-Entsorgungs-Gebühren zum 15. Juli fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher automatisch vom Konto abgebucht, wird dazu betont. Wer dem AWP allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss selbst aktiv werden. Nachfolgend die wichtigsten Informationen.

Die Erteilung eines Sepa-Mandates für die Gebühren-Fälligkeit ab 15. Juli könne von den Landkreis-Bürgern noch bis zum Dienstag, 29. Juni, schriftlich beim Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen angezeigt werden. "Danach eingehende Mandate können für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden", heißt es in einer Pressemitteilung. Oder anders gesagt: "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 29. Juni ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen."

 

Die Änderung eines bestehenden Sepa-Mandats könne in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP für die bevorstehende Abbuchung noch bis zum Freitag, 2. Juli, erfolgen – sowie dann wieder ab Donnerstag, 15. Juli, für etwaige künftige Forderungen. Bargeldlose Zahlungen an den Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

Der AWP bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, bei der Überweisung der Gebühren oder im Falle der Einzahlung auf die genannte Bankverbindung die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit der Entsorgungs-Gebühren sowie die jeweilige Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid für 2020 beziehungsweise aus eventuell danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.

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