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Ministerrat beschloss heute unter anderem auch Erleichterungen bei Sport- und Kultur-Events. Hier die Details. 

(ty) Die Masken-Pflicht an Kindergärten, Schulen und Hochschulen im Freistaat wird gelockert. Der bayerische Ministerrat hat heute einige Erleichterungen beschlossen. Wie nach der Kabinett-Sitzung erklärt wurde, fällt bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner) unter 50 an Grundschulen sowie in der Grundschulstufe der Förderschulen die Masken-Pflicht am Platz weg. Unter freiem Himmel wird an Schulen, Hochschulen und in Kindertagesstätten künftig auf die Masken-Pflicht verzichtet. Eine Erleichterung gibt es ferner bei der Zuschauer-Regelung für Sport- und Kultur-Events. Zudem beschloss die Staatsregierung eine Förder-Initiative für die Versorgungs-Forschung zum Post-Covid-Syndrom.

Wie nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats aus der Staatskanzlei bekanntgegeben wurde, gelten ab dem morgigen Mittwoch, 23. Juni, folgende Änderungen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen:

  • "Unter freiem Himmel entfällt in der Schule, Hochschule und den Kindertagesstätten die Masken-Pflicht." Es bleibe aber auf ausreichenden Mindest-Abstand aller Beteiligten zu achten.
  • "Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Masken-Pflicht."
  • Bei Sport- und Kultur-Veranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürften aber künftig höchstens 100 ohne feste Plätze – als Stehplätze – mit Mindest-Abstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.

Wie berichtet, war ein Antrag des Landkreises Pfaffenhofen auf Lockerung der Masken-Pflicht an den Schulen kürzlich von der Regierung von Oberbayern noch abgelehnt worden; lesen Sie dazu: Keine Lockerung der Masken-Pflicht an den Schulen im Kreis Pfaffenhofen

 

"Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie zeigt sich, dass immer mehr Erkrankte unter Spät- und Langzeitfolgen von Covid-19-Erkrankungen leiden", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei. Die Staatsregierung starte deshalb eine Förder-Initiative für die Versorgungs-Forschung zum Post-Covid-Syndrom und stelle hierfür fünf Millionen Euro bereit. Gegenstand der Förderung sollen den Angaben zufolge "insbesondere innovative multidisziplinäre Versorgungs-Konzepte für Long-Covid-Patienten" sein.

Neben einer Verbesserung der wissenschaftlichen Datenbasis liege der Fokus auf einer möglichen Übertragung in die Regel-Versorgung, so die Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats. Antragsteller könnten – so wurde dargelegt – beispielsweise Einrichtungen der medizinischen Versorgung, aber auch Verbünde und Forschungs-Netzwerke sein.

Als Post-Covid-Syndrom würden Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer Covid-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden könnten. Zu den Symptomen könnten unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrations-Störungen, Erschöpfung ("Fatigue") und psychische Beschwerden, aber auch andauernde Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören.

Experten gehen laut Staatskanzlei davon aus, dass etwa zehn Prozent der Erkrankten mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In Bayern entspräche das derzeit rund 65 000 Betroffenen. Gleichwohl sei die Forschungslage bislang noch unzureichend. Erfahrungen in Deutschland basierten überwiegend auf Einzelfall-Beobachtungen. Aussagekräftige Studien zu Verläufen sowie zu Dauer, Frequenz und Inhalten einer zielführenden Rehabilitation gebe es kaum.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden

Neue Corona-Zahlen aus den Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Corona-Situation im Kreis Kelheim: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden

Zum Hintergrund:

Keine Lockerung der Masken-Pflicht an den Schulen im Kreis Pfaffenhofen

Kreis Pfaffenhofen beantragt Lockerung der Masken-Pflicht an den Schulen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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